Anpassung des deutschen Bodenschutzrechts
Seit der Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahr 1998 ist das Bewusstsein für die Bedeutung des Bodens als unverzichtbare Lebensgrundlage gewachsen. Deshalb plant die Bundesregierung mit einem novellierten Bodenschutzgesetz die Leistungsfähigkeit der Böden nachhaltig zu erhalten und wiederherzustellen.
Mit der Verkündung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahr 1998 wurde der Boden nach Wasser und Luft als drittes Umweltmedium unmittelbar bundesgesetzlich unter Schutz gestellt. Zweck des Gesetzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Aufgrund der starken Ausrichtung des Bodenschutzgesetzes an der Nachsorge ('Altlastengesetz') sowie seiner komplexen Systematik im Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen, haben sich im Laufe der Zeit zunehmend Vollzugsdefizite gezeigt.
Im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes erweist sich das Gesetz als unzureichend – vor allem mit Blick auf den Klimaschutz, die Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität. Immer wieder erinnern uns vermehrt auftretende Überflutungsereignisse oder langanhaltende und wiederkehrende Trockenperioden an die elementare Bedeutung der natürlichen Bodenfunktionen. Der fortschreitende Klimawandel, ein häufig zu hoher Nutzungsdruck, die ständige Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen und damit einhergehende Versiegelung sowie Schadstoffeinträge bedrohen die nicht erneuerbare Ressource Boden und damit unsere Lebengrundlage.
Zum Beispiel setzt die Gewährleistung von Ernährungssicherheit in Deutschland eine ausreichend große Fläche unbelasteter und produktiver Böden voraus. Nur so lassen sich gesunde und für alle erschwingliche Lebensmittel in ausreichendem Maße erzeugen. Besserer Bodenschutz ist kein Luxus, sondern eine Voraussetzung für unser aller Wohlergehen – und ein Grundstock für die nationale Sicherheit.
Auch für die biologische Vielfalt ist der Boden entscheidend, sowohl für das häufig übersehene Bodenleben selbst ('Fabrik des Lebens') als auch für die Artenfülle oberhalb der Erde.
Die Bundesregierung hat in ihrem Fünften Bodenschutzbericht – beschlossen im September 2021 – betont, dass die Herausforderungen an den Boden deutlich zugenommen haben. Das maßgebliche Bodenschutzrecht hat sich hingegen seit seinem Inkrafttreten vor fast 25 Jahren nicht verändert.
Das Grundgesetz verpflichtet uns in Artikel 20a zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Verantwortung für künftige Generationen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Die Bedeutung dieser Verpflichtung wurde durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz im März 2021 erneut gestärkt.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung 'Mehr Fortschritt wagen' greift diese Herausforderung auf: "Das Bundesbodenschutzrecht werden wir evaluieren und an die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anpassen und dabei die unterschiedlichen Nutzungen berücksichtigen."
Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den ständigen Ausschüssen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz und mit Unterstützung des Umweltbundesamtes (UBA) ein Eckpunktepapier zur Novelle des nationalen Bodenschutzrechts erstellt. Darin werden Herausforderungen für den Bodenschutz und die Bodenschutzbehörden sowie Lösungsansätze für eine Stärkung des Bodenschutzes und des Vollzugs des Bodenschutzrechts zusammengefasst. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage und Ausrichtung für weitere Arbeiten zur Evaluierung und Anpassung des Bodenschutzrechts. Mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung, europäische Ansätze zum Bodenschutz zu unterstützen, steht das Eckpunktepapier auch in englischer Übersetzung zur Verfügung.
Den Fachkreisen und Verbänden (Boden, Landwirtschaft, Industrie, Natur- und Umwelt, Wissenschaft et cetera) wurde Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über eine Anhörung und damit noch vor der Vorlage eines Referentenentwurfs in den Prozess der Evaluierung und Anpassung einzubringen. Von etwas mehr als 100 angeschriebenen Verbänden haben sich 26 mit Stellungnahmen zurückgemeldet. Die darin enthaltenen Hinweise werden in die weiteren Arbeiten einfließen.
Die Arbeiten des BMUV werden durch ein Forschungsvorhaben des UBA begleitet. Es soll die Überarbeitung und Modernisierung des BBodSchG und damit gekoppelter Rechtsbereiche, wie zum Beispiel dem Baurecht oder dem Landwirtschaftsrecht, fachlich stützen. Erste Ergebnisse liegen als Diskussionspapiere seit Juni 2023 vor. Sie setzen sich mit erkannten Defiziten des Bodenschutzrechts auseinander und bieten Lösungsoptionen an; zu Themen wie Subsidiarität, Schutzgut Boden, Steuerungs- und Planungsinstrumente, Verringerung der Versiegelung und Flächeninanspruchnahme, Stofflicher Bodenschutz, Schutzgebietsausweisungen, Monitoring und Datenerhebung. Die Vorabveröffentlichung soll eine transparente und breite fachliche Diskussion zum Bodenschutz fördern. Proaktiv wurden daher auch erneut Fachkreise und Verbände um Stellungnahmen gebeten.
Auch andere nationale Initiativen und Vorstöße im Bereich Klima oder Wasser, zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, zur Planungsbeschleunigung, zur EU-Agrarpolitik et cetera haben Schnittmengen mit dem Rechtsetzungsvorhaben zum Bodenschutz. Zu berücksichtigen sind weiterhin die aktuellen Ansätze auf EU-Ebene für einen stärkeren Bodenschutz, insbesondere die EU-Bodenstrategie für 2030 und der Entwurf der Kommission für ein verbindliches EU-Regelwerk, dem sogenannten Bodenüberwachungsgesetz (Soil Monitoring and Resilience Law).
Das BMUV ist innerhalb der Bundesregierung das federführende Ressort für den Bodenschutz. Gleichwohl sieht es den Bodenschutz als eine ausgeprägte Querschnittsaufgabe, wie dies auch in den Bodenschutzberichten der Bundesregierung in jeder Legislaturperiode zum Ausdruck kommt. Von daher werden andere Ressorts frühzeitig in den Gestaltungsprozess eingebunden. Wichtig ist, dass Bodenschutz auf allen Ebenen und in allen Bereichen umgesetzt wird und die Aspekte nachhaltiger Nutzung vollumfänglich zur Geltung kommen.
Was denken Sie? Wir sind an Ihrer Meinung interessiert. Gerne können Sie uns Vorschläge zu den Perspektiven und Änderungsbedarfen des Bodenschutzrechts oder zum Bodenschutz übermitteln. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge per E-Mail an:
Bodenschutz@bmuv.bund.de
Auch wenn inzwischen etwa 20 Jahre seit Vorlage des Ersten Bodenschutzberichtes vergangen sind, ist er im Kern ungeachtet der bis heute erreichten Fortschritte immer noch aktuell:
"Und noch etwas ist unverändert gültig: Zukünftig wird neben der nachsorgenden Aufarbeitung der Altlasten dem Kreislaufgedanken in der Flächennutzung und dem vorsorgenden Bodenschutz eine stärkere Bedeutung zukommen. Mindestens gleichbedeutend wie die Lösung der Altlastenfragen sind als weiterer Schwerpunkt des Bodenschutzrechts die Regelungen zum vorsorgenden Bodenschutz einzustufen, mit denen das Entstehen von Altlasten [und schädlichen Bodenveränderungen] nachhaltig verhindert werden soll."
Zitat aus dem Fünften Bodenschutzbericht der Bundesregierung, 2021