Europäische Bodenschutzpolitik
Die Bundesregierung unterstützt die Bestrebungen für einen verbesserten Bodenschutz auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission hat hierzu im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht.
Nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene wächst das Bewusstsein um die Bedeutung des Bodens. Bisher fehlt es jedoch an einer einheitlichen, europäischen Regelung, die sich explizit auf den Bodenschutz bezieht. Im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" bekennt sich die Bundesregierung klar zur Erforderlichkeit eines europäischen Bodenschutzes: "Auf EU-Ebene werden wir uns für einen verbesserten Schutz der Böden und verbindliche Regelungen einsetzen".
Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Deren Vision ist es, dass sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden und somit widerstandsfähiger sind. Als ‚gesund‘ bezeichnet die Kommission Böden, die sich in einem guten chemischen, biologischen und physikalischen Zustand befinden und dauerhaft möglichst viele Ökosystemdienstleistungen beziehungsweise Bodenfunktionen erfüllen.
Die Bodenstrategie für 2030 bezeichnet den Boden als Schlüssellösung für die großen Herausforderungen unserer Zeit:
- für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel;
- für die Kreislaufwirtschaft (Wiederverwendung von Bodenmaterial, Begrenzung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung, Nährstoff- und Kohlenstoffkreislauf);
- für die Bodenbiodiversität und damit für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen;
- für gesunde Wasserressourcen.
Folgenden Schlüsselaktionen zur Vermeidung von Boden- und Landdegradation und zur Wiederherstellung gesunder Böden misst die Kommission besondere Bedeutung zu:
- nachhaltige Bodenbewirtschaftung zur neuen Norm machen,
- Verhinderung der Wüstenbildung,
- Vermeidung von Bodenverschmutzung sowie
- geschädigte Böden wiederherstellen und schadstoffbelastete Flächen sanieren.
Darüber hinaus sollen digitale Methoden zur Erfassung und Überwachung des Bodenzustands besser genutzt und Wissenslücken geschlossen werden. Die Transformation zu gesunden Böden wird durch die Mobilisierung von Finanzierungsmöglichkeiten und Bewusstseinsbildung unterstützt.
Als Kern der Strategie hat die Kommission im Juli 2023 das sogenannte Bodenüberwachungsgesetz (Directive on Soil Monitoring and Resilience; kurz: Soil Monitoring Law) auf den Weg gebracht. Die Strategie und der Gesetzgebungsvorschlag sind auf der Seite der Europäischen Kommission abrufbar.
EU-Legislativvorschlag zur Bodengesundheit
Das Bodenüberwachungsgesetz (Directive on Soil Monitoring and Resilience) stellt den zentralen Baustein der EU-Bodenstrategie für 2030 dar. Die Richtlinie befindet sich derzeit in Beratung vor dem Rat der Europäischen Union und in Lesung vor dem Europäischen Parlament.
Mit dem Bekenntnis zu einer verbindlichen europäischen Bodenschutzregelung im Koalitionsvertrag unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der Europäischen Kommission. Darüber hinaus berücksichtigt der im Juli 2023 veröffentlichte Legislativvorschlag auch die Ansichten verschiedener Interessenvertreter. Im Rahmen einer öffentlichen Onlinekonsultation bestand vorab die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Gesetzgebungsvorschlag abzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das allgemeine öffentliche Interesse im Gesetzgebungsvorschlag und im Rahmen der Folgenabschätzung ausreichend berücksichtigt wird.
Die Onlinekonsultation richtete sich nicht nur an die breite Öffentlichkeit, sondern insbesondere auch an Interessenträger mit speziellen Fachkenntnissen. So konnten sich nationale, regionale und lokale Behörden (mit Zuständigkeiten in den Bereichen Umwelt, Klima, Raumplanung, Gesundheit, Verkehr und Mobilität, Wirtschaft- und Landwirtschaft), europäische, internationale und multilaterale Organisationen, betroffene Wirtschaftsbeteiligte (Landbesitzer und -nutzer, Umweltberater, Industrie, Land- und Forstwirte usw.) sowie Interessenverbände, Sozialpartner, Verbraucher- und Jugendorganisationen, NROs, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen und Denkfabriken beteiligen.
Parallel zum EU-Gesetzgebungsvorhaben erarbeitet die Bundesregierung derzeit an einer Novellierung des deutschen Bodenschutzgesetzes. Dabei werden geeignete Anregungen und Gedanken aus dem Kommissionsvorschlag und den laufenden Verhandlungen frühzeitig soweit wie möglich berücksichtigt.