Bundesprogramm Biologische Vielfalt – Verantwortungsarten
Die biologische Vielfalt Deutschlands ist immens: Etwa 48.000 Tier-, rund 9.500 Pflanzen- und circa 14.400 Pilzarten gelten als heimisch. Diese Fülle stellt das gesamte biologische "Schutzgut" Deutschlands dar. Unter dieser Vielzahl an Arten gibt es einige, für deren Erhalt Deutschland eine besondere Verantwortlichkeit hat. Es sind die Tiere, Pflanzen und Pilze, die nur hier vorkommen, von welchen ein hoher Anteil der Weltpopulation in Deutschland liegt oder die weltweit gefährdet sind. Aufgrund dieser Kriterien besteht eine besondere Verantwortlichkeit Deutschlands für derzeit rund 1.000 Pflanzen-, Tier- und Pilzarten.
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wurde dieser Bedeutung Rechnung getragen und das Ziel formuliert, dass Arten, für die Deutschland eine besondere Erhaltungsverantwortung trägt, bis 2020 überlebensfähige Populationen erreichen sollen. Dazu sollen Artenhilfsprogramme für nationale Verantwortungsarten bundesweit beziehungsweise in dem Verbreitungsgebiet der Art entwickelt, umgesetzt und koordiniert werden. Zur Unterstützung dieses Ziels wurde im Bundesprogramm Biologische Vielfalt der Förderschwerpunkt "Verantwortungsarten" geschaffen. Die ausgewählten Tier- und Pflanzenarten profitieren von dieser Förderung. Für diese sollen zum Beispiel spezifische Artenhilfsmaßnahmen (Anlage von Nisthilfen, Laichgewässern et cetera) durchgeführt, degradierte Lebensräume renaturiert oder Extensivierungsmaßnahmen der Land- und Forstwirtschaft umgesetzt werden. Öffentlichkeitsarbeit und Innovativität der Projekte sind ebenso wichtige Voraussetzungen für eine Förderung.
Projekte in diesem Förderschwerpunkt kommen nicht nur der europäischen Wildkatze, dem bayrischen Löffelkraut, der Arnika, der Gelbbauchunke oder dem Feuersalamander zugute, sondern auch vielen weiteren Tieren und Pflanzen, die sich den Lebensraum teilen und die von den Artenschutzmaßnahmen profitieren.