Arten-Aktionspläne

Arten-Aktionspläne sind Strategien, um gefährdete Arten vor dem Aussterben zu bewahren und möglichst eine Erholung ihrer Bestände zu erreichen. Auch die Wiederansiedlung von Arten ist grundsätzlich umfasst. In diesen Strategien soll das naturschutzrelevante Wissen um die betroffene Art zusammengefasst und daraus konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Oftmals werden in Deutschland "Arten-Aktionspläne" auch als "Artenhilfsprogramm" oder "Artenschutzprogramm" bezeichnet. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen deutschen Behörden sind unter den in § 38 Abs.2 BNatSchG  genannten Bedingungen verpflichtet, vorbeugende Artenschutzmaßnahmen zu ergreifen oder Artenhilfsprogramme aufzustellen.

Arten-Aktionspläne sind wichtige Elemente im Naturschutz, insbesondere bei Arten, die nicht allein über den Schutz ihrer Lebensräume erhalten werden können, besonders stark im Rückgang begriffen sind oder nur ein geringes Verbreitungsgebiet haben. Durch verschiedene solcher Programme in den Bundesländern konnten bereits diverse Arten vor dem vollständigen Verschwinden bewahrt und die erfolgreiche Rückkehr von Arten wie Seeadler, Kranich oder Schwarzstorch unterstützt werden.

Für bestimmte von der Vogelschutz- Richtlinie (2009/147/EG) und der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (92/43/EWG) erfasste Arten hat die Europäische Kommission Arten-Aktions- und Managementpläne ausgearbeitet. Diese dienen auch dem Ziel der Richtlinien, die jeweils betroffenen Arten in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen.

Unter dem Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelabkommen (AEWA) gibt es die Pflicht zur Erarbeitung internationaler und nationaler Arten-Aktionspläne. Weiterhin hat sich Deutschland im Rahmen der Berner Konvention verpflichtet, einen Beitrag für den Erhalt der in Deutschland vorkommenden relevanten Arten der Konvention zu leisten. Diese Arten-Aktionspläne haben empfehlenden Charakter.

Stand: 29.10.2021

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