Safer Tattoo
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Risiken
Wer sich für Tattoos interessiert, sollte die Risiken kennen. Information kann Enttäuschungen ersparen und helfen, Fehler zu vermeiden.
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Tattoo entfernen
Es gibt unterschiedliche Methoden zum Entfernen eines Tattoos. Jede ist mit Risiken und Kosten verbunden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dafür in der Regel keinerlei Kosten. Oft ist eine vollständige Entfernung des Tattoos nicht möglich oder sehr schwierig.
Wenn nur das Motiv nicht mehr gefällt, ist es grundsätzlich auch möglich, das Tattoo mit einem sogenannten "Cover-up" überstechen zu lassen. Dieses ist dann aber größer und in aller Regel dunkler als das alte Tattoo. Auch hier gilt: Wenn das bestehende Tattoo bisher keine Probleme verursacht hat, ist das keine Garantie dafür, dass bei einem Cover-up keine allergische Reaktion auftritt.
Am besten in einer Hautarztpraxis, die Erfahrung mit der Entfernung von Tattoos hat. Informationen zu Praxen, die sich auf Laseranwendungen spezialisiert haben, findet man zum Beispiel auf den Webseiten der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL) oder der Deutschen Gesellschaft für Lasermedizin (DGLM).
Eine Ärztin oder ein Arzt kann ein Tattoo auch operativ entfernen, also herausschneiden. Dabei bleibt eine Narbe zurück. Größere Tattoos können oft nicht auf einmal entfernt werden.
Eine Ärztin oder ein Arzt kann die Haut auch "abschleifen", bis das Tattoo abgetragen ist. Dabei entsteht eine großflächige Wunde, die sich infizieren kann. Es kann eine Narbe zurückbleiben oder ein heller Fleck ohne natürliche Hautfarbstoffe. Ein Abtragen zum Beispiel durch chemisches Peeling (Peeling mit konzentrierten Säuren) entfernt Tattoos nicht.
Flüssige Tattoo-Entferner sind nicht zu empfehlen. Das sind hochkonzentrierte Säuren, Laugen oder Enzyme, die unter die Haut gespritzt werden. Sie sollen eine Entzündung auslösen, damit die Farbpigmente des Tattoos abtransportiert werden. Dabei kann die Haut verätzt werden, schlimme Narben oder ein heller Hautfleck können zurückbleiben.
Die Entfernung eines Tattoos mit Hilfe von Laserstrahlung ist schwierig und mit Risiken verbunden.
Für die Tattooentfernung werden gepulste Laser der höchsten Laserklasse 4 eingesetzt.
Anwenderinnen oder Anwender von Lasern am Menschen benötigen solide Fach- und Sachkenntnisse, um mögliche Risiken erkennen und vermeiden zu können. Seit dem 31.12.2020 steht die Tattoo-Entfernung unter Arztvorbehalt. Das heißt, dass nur approbierte Ärztinnen oder Ärzte mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV).
Die Energie der optischen Strahlung des Lasergerätes wird – möglichst ausschließlich - von den Farbpigmenten des Tattoos oder auch des Permanent-Make-ups aufgenommen. Dafür muss die Wellenlänge der Laserstrahlung zum Farbpigment passen. Mit extrem kurzen Laserpulsen gelangt so viel Energie in die Pigmentpartikel, dass diese in kleine Teile "zerschossen" werden. Die entstehenden Bruchstücke sollen vom Körper abtransportiert oder abgebaut werden.
Bei der Zerstörung mancher Farbpigmente können toxische und krebserzeugende Verbindungen wie Blausäure oder Benzol entstehen. Welche chemischen Stoffe bei der Zersetzung oder Zerstörung der Pigmente entstehen beziehungsweise freigesetzt werden und wie sie sich im Körper verhalten, ist weitgehend unbekannt. Auch zu möglichen Langzeitwirkungen liegen keine Untersuchungen vor.
Die Entfernung eines Tattoos kann unterschiedlich lange dauern. Vor allem bei komplexen, mehrfarbigen Tattoos muss du dich auf eine Reihe von Behandlungen einstellen. Fünf bis zehn Sitzungen sind nicht selten, manchmal sind mehr als 20 Sitzungen notwendig. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Manche Tattoos lassen sich überhaupt nicht vollständig entfernen. Die Entfernung eines Tattoos kann teurer (und schmerzhafter) sein als das Stechen eines Tattoos.
Für die Behandlung wird optische Strahlung mit Bestrahlungsstärken bzw. Energiedichten eingesetzt, bei denen Risiken für die Augen und die Haut bestehen. Bei Lasern der Klasse 4 können Schäden nicht nur durch den direkten Strahl, sondern sogar durch reflektierte Strahlung gesetzt werden. Wenn die Behandlung nicht sachgerecht durchgeführt wird, wenn also zum Beispiel die Auswahl des Lasers und/oder die gewählten Einstellungen nicht den individuellen Erfordernissen entsprechen, kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen wie etwa
- Verbrennungen,
- vorübergehenden oder bleibenden Pigmentveränderungen (Über- oder Unterpigmentierung),
- Entzündungen, sowie
- Narbenbildung.
Auch dein Verhalten kann zu unerwünschten Nebenwirkungen beitragen, beispielsweise, wenn Vorsichtsmaßnahmen oder Pflegehinweise nicht beachtet oder Substanzen eingenommen oder aufgetragen werden, die die Lichtempfindlichkeit erhöhen.
Gerade innerhalb dunkler Tattoos lassen sich pigmentierte Hautveränderungen schlecht erkennen und schwer einordnen. Es besteht das Risiko, dass ein gefährlicher Hautkrebs nicht oder zu spät erkannt wird. Insbesondere beim schwarzen Hautkrebs ist eine möglichst frühzeitige Diagnose für den Therapieerfolg entscheidend. Daher gilt bei der Tattoo-Entfernung: Pigmentierte Hautveränderungen wie Muttermale oder Leberflecken dürfen nicht durch die Laserstrahlung oberflächlich verändert oder abgetragen werden. Eine vorherige Abklärung durch eine Dermatologin oder einen Dermatologen wird dringend empfohlen.
Auch die Iris im menschlichen Auge enthält den Farbstoff Melanin und kann die Strahlung absorbieren. Trifft die Strahlung ins Auge, sind bleibende Schäden möglich. Im Fall von Lasern der Klasse 4 gilt dies nicht nur für den direkten, sondern auch für den reflektierten Strahl. Zudem erreichen die eingesetzten Wellenlängen des sichtbaren Lichts und des nahen Infrarot die Netzhaut. Daher müssen die Augen bei der Behandlung unbedingt ausreichend geschützt werden.
Schaden begrenzen
Hat das Tattoo-Studio einen Fehler gemacht, also "unsachgemäß" gearbeitet, haftet es zum Beispiel, wenn
- das Motiv nicht so geworden ist, wie vereinbart,
- Hygienemängel Beschwerden verursachen,
- oder ein zu tiefes Stechen zu Narben führt.
In solchen Fällen kann Schadensersatz eingefordert werden. Dafür muss man aber meist ein Gutachten einholen und gegebenenfalls den Fall vor Gericht klären. Sei dir bewusst, dass damit ein Kostenrisiko einhergeht.
Man schließt mit dem Tattoo-Studio einen Vertrag (auch mündlich) und muss für den Großteil der Folgekosten selbst aufkommen. Die Krankenkassen übernehmen bei auftretenden Komplikationen in der Regel keine Kosten.
Rund um ein frisch gestochenes Tattoo ist die Haut normalerweise rot, leicht geschwollen, empfindlich und schmerzhaft. Dauert dies länger als ein paar Tage, kann sich die Wunde infiziert haben. Bei Zeichen einer Wundinfektion, Allergie oder anderen Komplikationen sollte sofort eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden. Zeichen einer Wundinfektion oder Allergie können sein:
- der gesamte Bereich um das Tattoo ist gerötet, stark geschwollen, sehr warm, die Rötung wird dunkler anstatt heller,
- starke Schmerzen oder die Schmerzen nehmen zu statt ab,
- Fieber,
- an der Wunde bilden sich Eiter, mit Flüssigkeit gefüllte Beulen oder Pusteln. Tattoos jucken in den ersten Tagen nach dem Stechen.
Wenn der Juckreiz sehr stark ist oder länger anhält, geh zu einer Ärztin oder einem Arzt. Es könnten Zeichen einer Infektion oder Allergie sein. Bei allergischen Reaktionen sollte sofort eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden. Er kann eine Behandlung mit Medikamenten versuchen. Hilft das nicht, muss das Tattoo im schlimmsten Fall operativ entfernt werden. Bilden sich dünne rote Linien, die in Strahlenform vom Tattoo wegführen, kann es sich um eine Blutvergiftung handeln. In diesem Fall muss sofort eine Ärztin oder ein Arzt oder die Notambulanz aufgesucht werden.
Prinzipiell gilt: Lieber einmal mehr eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, als einmal zu wenig!
Dein Umfeld
Sichtbare Tattoos können in manchen anderen Ländern religiöse Gefühle verletzen. So werden in Sri Lanka Tattoos mit buddhistischen Motiven als Verunglimpfung der Religion empfunden. Es ist vorgekommen, dass Leute mit solchen Tattoos nicht einreisen durften oder das Land verlassen mussten. Ähnliches gilt in Thailand für religiöse Motive, besonders Buddha-Darstellungen, unterhalb der Gürtellinie oder auf den (als unrein geltenden) Füßen. In streng muslimischen Ländern sind religiöse oder sexuell freizügige Motive unter Umständen nicht gern gesehen. Auch in Honduras und El Salvador kann man mit sichtbaren Tattoos Schwierigkeiten bekommen, da Tätowierungen dort häufig mit Straßengangs in Verbindung gebracht werden.
Tattoos sind heutzutage zwar nicht generell ein Jobkiller, doch in manchen Berufen mit Kundenkontakt ist ihre Sichtbarkeit nicht erwünscht. Die "T-Shirt-Grenze" gilt hier oft als Maßstab. Einschränkungen kann es zum Beispiel bei der Polizei, Banken, Versicherungen und Fluggesellschaften geben. Es ist also sinnvoll, sich vor dem Tätowieren beim Arbeitgeber zu erkundigen oder im Arbeitsvertrag nachzuschauen. Gerade junge Menschen, die noch nicht arbeiten, sollten sich klarmachen, dass ein Tattoo später einmal ein Hindernis für den Traumjob sein könnte.
Deine Gesundheit
Das Tattoo-Stechen verursacht eine Wunde, das liegt in der Natur der Sache. Die Wunde kann sich entzünden. Die Entzündung ist eine Abwehrreaktion des Körpers. Am Tag des Stechens ist normalerweise der gesamte Bereich der tätowierten Haut rot, leicht geschwollen, empfindlich und etwa so schmerzhaft wie ein starker Sonnenbrand. Hält diese Reaktion länger an als ein paar Tage, kann sie ein Zeichen für eine Infektion sein.
Durch die Tattoo-Wunde kann man sich mit Viren (zum Beispiel HIV, Hepatitis, Warzen, Herpes), Bakterien oder Pilzen infizieren. Ursachen können unhygienische Räume und Arbeitsweisen, nicht-sterile Tätowiergeräte oder mit Keimen belastete Tattoo-Farben sein. Mehr dazu in der übernächsten Antwort.
Auch während der Heilung kann eine Infektion auftreten, zum Beispiel durch das Eincremen. Infektionen können sich an der tätowierten Stelle oder anderswo im Körper bemerkbar machen.
Auch die Tattoo-Farben selbst (Farbpigmente und Hilfsstoffe) können eine Gefahr darstellen. Sie können gesundheitsschädliche Stoffe enthalten oder möglicherweise Allergien auslösen. Ein möglicher Zusammenhang zwischen Tätowierungen und der Entstehung von Krebs ist Gegenstand der Forschung.
In manchen Tattoo-Farben wurden bei Kontrollen gesundheitsschädliche Bestandteile, Verunreinigungen durch Keime, Schwermetalle oder krebserzeugende Stoffe gefunden. Bislang ist wenig darüber bekannt, wie sich Tattoo-Farben im Körper verteilen.
Wenn die Hygiene nicht stimmt, können in Tattoo-Farben Keime vorkommen. Das kann zu Infektionen führen. Viele gesundheitsschädliche Stoffe dürfen nicht in Tattoo-Farben verwendet werden. Das regelt die europäische REACH-Verordnung. In der REACH-Verordnung werden Höchstkonzentrationen für Verunreinigungen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle (auch zum Beispiel Nickel) festgelegt und der Einsatz von gefährlichen Pigmenten wird verboten. Stoffe, die als hautsensibel oder als hautreizend/-ätzend und augenreizend/-schädigend eingestuft sind, werden verboten bzw. ihr Einsatz wird beschränkt. Darüber hinaus werden alle krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe und Stoffe, die bereits in kosmetischen Mitteln verboten sind, auch in Tätowiermitteln verboten.
Manche Tattoo-Farben enthalten Stoffe, die in seltenen Fällen Allergien auslösen können, beim ersten oder bei einem späteren Tattoo. Solche Stoffe sind zum Beispiel Metalle wie Chrom, Bindemittel wie Schellack und manche Konservierungsstoffe. Menschen mit einer bekannten Kontaktallergie gegenüber solchen, auch als Verunreinigung enthaltenen Stoffen, können mit einem allergischen Kontaktekzem auf Tattoo-Farben reagieren. Professionelle Tattoo-Farben enthalten unlösliche Pigmente, die zum Teil ebenfalls schwere allergische Reaktionen auslösen können. Rote Tattoo-Farben lösen am häufigsten schwere Allergien aus und müssen nicht selten chirurgisch entfernt werden. Eine Allergie kann auch Jahre nach dem Tätowieren auftreten und sich auch auf andere Tattoos (in ähnlichen Farbnuancen) ausbreiten, mit denen du bisher keine Probleme hattest. Es gibt auch Krankheiten, vor allem bei schwarzen und roten Tattoos, die keinen allergischen Ursprung haben und aufgrund ähnlicher Symptome häufig mit Tattoo-Allergien verwechselt werden. Bei Verdacht auf eine Allergie sollte eine Dermatologin oder ein Dermatologe kontaktiert werden. Es wird davon abgeraten die Verträglichkeit einer Tattoo-Farbe vorab mit einer kleinen "Probe"-Tätowierung oder einem Allergietest zu testen.
Ein temporäres Henna-Tattoo ist zwar kein "echtes" Tattoo, aber schwarze, p-Phenylendiamin-haltige Hennafarben können auch schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Der lösliche Farbstoff p-Phenylendiamin (PPD) wird auch in Haarfarben verwendet und ist als Kontaktallergen bekannt. Natürliches Henna (grüne Paste mit rotem Farbumschlag) löst dagegen in der Regel keine allergischen Reaktionen aus.
Wie sich Tattoo-Farben und besonders die Farbpigmente im Körper auf die Gesundheit auswirken, ist noch wenig erforscht. Eine offizielle Liste mit sicheren Bestandteilen von Tattoo-Farben oder eine Zulassung gibt es nicht. Wer sich intensiv mit dem Thema beschäftigt, nutzt als Ausgangspunkt am besten die Liste der Bestandteile auf der Verpackung der Tattoo-Farben. Auch eine Recherche im Europäischen Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (RAPEX) ist möglich. Dort sind Produkte aufgeführt, bei denen die amtliche Überwachung festgestellt hat, dass sie ein ernstes Risiko für die Gesundheit darstellen.
Ob Tattoo-Farben mit Keimen belastet sind, kann ein Laie nicht erkennen. Das hängt auch davon ab, wie hygienisch das Tattoo-Studio arbeitet. Deshalb ist es wichtig, das Studio sorgfältig auszuwählen.
Für die Sicherheit der Mittel sind Hersteller oder Importeure verantwortlich. Tattoo-Farben müssen nicht amtlich zugelassen werden. Generell gilt für Tattoo-Farben in der EU, dass sie nicht gesundheitsschädlich sein dürfen. Sie müssen den geltenden Regelungen der europäischen REACH-Verordnung entsprechen, das heißt, dass keine gefährlichen Stoffe enthalten sein dürfen. Dort steht zudem, dass unter anderem alle Bestandteile auf der Verpackung der Tattoo-Farbe angegeben sein müssen. Die deutsche Tätowiermittel-Verordnung regelt, dass ein Datum für die Mindesthaltbarkeit angegeben werden muss. Das Datum garantiert aber nicht, dass die Tattoo-Farbe frei von gesundheitsschädlichen Keimen ist.
Es kann passieren, dass das frische Tattoo nicht richtig verheilt und stark vernarbt. Das kann etwa durch zu tiefes Stechen verursacht werden. Wenn das passiert, sollte auf jeden Fall eine Hautärztin oder ein Hautarzt aufgesucht werden. Es ist sinnvoll, ein Foto von der betroffenen Hautstelle zu machen, falls man das Tattoo-Studio haftbar machen will.
Schwangere sollten sich nicht tätowieren lassen. Ein Tattoo kann auch noch warten. Auch bei einer Nickelallergie sollte man ganz auf ein Tattoo verzichten. Nickel kann als Verunreinigung in Tattoo-Farben enthalten sein und ist dann nicht auf der Liste der Bestandteile erkennbar.
In folgenden Fällen sollte man sich ärztlich beraten lassen:
- wenn man an Diabetes erkrankt, Bluter oder herzkrank ist;
- wenn man blutverdünnende, gerinnungshemmende Medikamente nehmen muss;
- wenn das Abwehrsystem des Körpers geschwächt ist (zum Beispiel durch immunsupprimierende Medikamente);
- wenn man zu Allergien, Ekzemen, Neurodermitis oder Schuppenflechte neigt oder offene Wunden hat.
Generell gilt: Bei Zweifeln kann der Gang zur Ärztin oder zum Arzt vor Schaden bewahren.
Weitere Informationen
- Bundesinstitut für Risikobewertung externer Link zur Webseite
- Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft (DDL) externer Link zur Webseite
- Deutsche Gesellschaft für Biophotonik und Lasermedizin (DGLM) externer Link zur Webseite
- Europäisches Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (RAPEX) externer Link zur Webseite