Weidetierhaltung hat große Bedeutung für den Naturschutz

12.07.2023
Schafherde
Die Weidewirtschaft hat große Bedeutung für den Naturschutz und ist fester Bestandteil der Kulturlandschaft. Sie im Einklang mit dem Wolf zu betreiben, ist eine Herausforderung, die gelingen kann.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke besucht Brandenburger Schäferei

Die Weidewirtschaft hat große Bedeutung für den Naturschutz und ist fester Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Sie im Einklang mit dem Wolf zu betreiben, ist eine Herausforderung, die gelingen kann – davon hat sich heute Bundesumweltministerin Steffi Lemke bei einem Besuch der Schäferei Jeronimus im brandenburgischen Hohenleipisch überzeugt. Sie erlebte die Arbeit des Schäfers mit seinen Tieren ganz praxisnah: vom Hüten der etwas mehr als 300 Schafe (Heidschnucken) und Ziegen durch Herdenschutzhunde bis hin zum Bau eines Koppelzauns. Eine Koexistenz mit dem Wolf kann nur gelingen, wenn Weidetierhaltung und Naturschutz in Deutschland in Einklang gebracht werden und Konflikte praxistauglich gelöst werden. Das BMUV hat daher die "Dialogreihe Wolf" ins Leben gerufen. An der Auftaktveranstaltung am 1. Juni haben Weidetierhalter, Naturschutzverbände, Jagd- und Tierschutzverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter der Länder und der Wissenschaft teilgenommen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die Weidewirtschaft hat herausragende Bedeutung für den Naturschutz, für artenreiche Wiesen und sie ist fester und jahrhundertealter Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Die Weidetierhalter haben unsere Unterstützung verdient. Ich bin deshalb froh, dass seit dem 1. Januar 2023 die Weidetierprämie gilt, die einen wichtigen Beitrag zur ökonomischen Stabilisierung der Betriebe leistet. Auch die Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland ist vor dem Hintergrund des weltweiten Artenaussterbens ein großer Gewinn für den Naturschutz. Aber das bringt auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für die Weidetierhaltung. Lösungen für dieses Problem müssen gemeinsam und vor allem praxistauglich erarbeitet werden. Nur durch guten Herdenschutz lassen sich Wolfsrisse vermeiden. Daher müssen Schäfer und Schäferinnen unbürokratisch und schnell bei der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen unterstützt werden, vor allem finanziell. Zudem gilt: wenn ein Wolf trotz Schutzmaßnahmen Tiere reißt, kann er jetzt schon nach geltender Rechtslage abgeschossen werden. Diese Möglichkeit muss in Zukunft verstärkt genutzt werden. Dazu werde ich gemeinsam mit den Bundesländern und den Praktikern den sogenannten Leitfaden für Wolfsabschüsse praxistauglicher und unbürokratischer ausgestalten. Auch die Behörden brauchen Rechtssicherheit bei den Genehmigungen von Abschüssen. Nur, wenn wir den Weidetierhaltern diese Sicherheit geben, wird auch der Wolf akzeptiert werden. Ich werde mich auch zukünftig für an der Praxis orientierte Lösungen und für die Balance zwischen Naturschutz und Weidetierhaltung einsetzen."

Schäfer René Jeronimus: "Schon früher gab es den Wolf hier, es ist nur natürlich, dass er wieder zurückkommt. Wer die Natur liebt, akzeptiert auch den Wolf. Aber natürlich möchte ich keine Tiere verlieren, ich verstehe die Angst vieler Weidetierhalter. Wichtig ist, dass wir bei Rissen nicht allein gelassen werden und wir schnell und leicht Unterstützung finden, wenn es um Herdenschutzmaßnahmen geht oder dann auch um notwendige Abschüsse von Problem-Wölfen."

Eine besondere Herausforderung für den Herdenschutz stellt die Weidetierhaltung an Flüssen, Deichen und Küsten dar. Grundsätzlich ist dort Herdenschutz aber auch möglich. Um Best-Practice Beispiele zu dokumentieren und Empfehlungen zu entwickeln wurde das Forschungsvorhaben "Herdenschutz am Deich und Steilhang in der Praxis" vom BfN durchgeführt. Die Ergebnisse werden zeitnah vorliegen und veröffentlicht.

Informationen zum Wolf

Beim Wolf handelt es sich um eine nach europäischem und nationalem Naturschutzrecht streng geschützte Art. Die Anforderungen an ein Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Bei der Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung müssen die Anforderungen des Artikels 16 FFH-Richtlinie eingehalten werden. Eine anlasslose Entnahme von Wölfen zum Beispiel durch Bejagung ist rechtlich nicht möglich. Nach wiederholten Übergriffen auf geschützte Nutztiere sind Entnahmen von Wölfen nach geltendem Recht bereits jetzt möglich und Aufgabe der Länder.

12.07.2023 | Pressemitteilung Nr. 112/23 | Artenschutz

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