Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Der Vorstand der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) – und somit ihr wichtigstes Organ – ist das Kuratorium. Das Kuratorium der DBU übt Kontrollfunktionen aus und stimmt über wichtige Entscheidungen ab. Es besteht aus 16 von der Bundesregierung berufenen Mitgliedern. In ihm sitzen Vertreter des Bundes und der Länder sowie Repräsentanten anderer gesellschaftlich relevanter Gruppen. Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch das Kuratorium vertreten.
Aufgaben der DBU
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert seit ihrer Gründung 1991 die Kreativität kleiner und mittlerer Unternehmen bei der praktischen Lösung von Umweltproblemen und gibt Anreiz für ökologische Innovationen (umweltentlastend, innovativ, modellhaft).
Auf Beschluss des Kuratoriums der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) treten ab dem 1. Januar 2016 neue Förderleitlinien in Kraft. Die Förderung der DBU erfolgt zukünftig über interdisziplinär konzipierte, an aktuellen Umweltherausforderungen orientierte Förderthemen mit begrenzter Laufzeit. 20 Prozent der Fördersumme bleiben für hochinnovative Projekte reserviert, die keinem der definierten Förderthemen zugeordnet werden können. Die Förderung der DBU zielt auf modellhafte Innovationen zur Lösung drängender Umweltprobleme unter ausdrücklicher Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels und der Notwendigkeit sozialer Innovationen.
Zudem vergibt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt jährlich die höchstdotierte Umweltauszeichnung Europas, den Deutschen Umweltpreis. Seit 1993 ehrt die DBU mit diesem Preis Persönlichkeiten für ihre herausragenden Leistungen und den Einsatz im Umweltschutz.
Mitgliederübersicht
(Stand: Juli 2024)
Gesamt | davon Frauen | durch den Bund zu bestimmen | davon Frauen |
---|---|---|---|
14 | 8 | 16* | 8 |
*Unterschied zu Spalte 1 sind zwei unbesetzte Plätze zum Erhebungsstichtag.