Transformative Kraft der Städte

25.04.2016
Königswinter am Rhein mit Bonn im Hintergrund
Hendricks nimmt Gutachten vom WBGU zu Auswirkungen der Urbanisierung auf die Klimaziele entgegen

Hendricks nimmt Gutachten vom WBGU zu Auswirkungen der Urbanisierung auf die Klimaziele entgegen

Am 25. April 2016 übergab der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) sein neues Hauptgutachten "Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte" an Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks und Vertreter der Bundesministerien BMBF und BMZ. In dem Gutachten, rechtzeitig vorgelegt vor der UN-Konferenz Habitat III in Quito im Oktober 2016, befasst sich der interdisziplinäre Beirat, der die Bundesregierung seit 1992 zu den drängendsten Fragen des globalen Wandels berät, mit den Auswirkungen der Urbanisierung auf eine nachhaltige Entwicklung der Städte und die Erreichung der Klimaziele.

Die Wucht dieses Urbanisierungsschubs, der vor allem in Asien und Afrika stattfinden wird, ist zentraler Treiber globalen Wandels im 21. Jahrhundert, so die Gutachter. Vor diesem Hintergrund werden grundlegende Empfehlungen für eine nachhaltige und integrierte Stadtentwicklungspolitik sowie für die Stärkung der Städte als politische Systeme vorgestellt. Dabei stehen die Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt sowie der Beitrag, den Städte und Regionen zur Einhaltung der planetaren Grenzen und zur Transformation leisten können und müssen. Der WBGU entwickelt dafür auch universell gültige Mindeststandards und Mindestnormen für die soziale, politische und ökonomische Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung und betont, dass wegen der Einmaligkeit jeder Stadt maßgeschneiderte Strategien der Stadtentwicklungspolitik vor Ort erforderlich sind.

Eine weitere zentrale Forderung ist es, neue "Gesellschaftsverträge für urbane Transformation zur Nachhaltigkeit" weltweit und auf den verschiedenen Regierungsebenen (international, national, regional, städtisch) in Form ausformulierter Chartas zu beschließen. Weiterhin fordert der WBGU die Bundesregierung dazu auf, die Flächennutzungsgestaltung und die nachhaltige Gestaltung aller Städte zu fördern, sich für eine Reform und eine Stärkung der UN-Institutionen in diesem Bereich einzusetzen und dieses Thema im Rahmen ihrer G20-Präsidentschaft 2017 auf die Agenda zu setzen. Die Handlungsempfehlungen bestätigen auch die Kernvorschläge, die das BMUB in die Vorlage für die New Urban Agenda im Rahmen des HABITAT-III-Prozesses einbringt: Städte als Entwicklungsakteure anerkennen und befähigen, lebenswerte Städte für Menschen schaffen, nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung weltweit verwirklichen.

Das WBGU-Gutachten ist Rückenwind für die Stadtentwicklungspolitik des BMUB, mit der es deutschlandweit im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik und international über Urbanisierungspartnerschaften und die Internationale Klimaschutzinitiative IKI die nachhaltige und integrierte Entwicklung der Städte fördert.

Das BMUB prüft nun, welche Empfehlungen wie am besten umgesetzt werden können. Damit werden sich u. a. auch das Kuratorium der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, und der interministerielle Arbeitskreis für nachhaltige Stadtentwicklung (IMA Stadt) befassen.

25.04.2016 | Meldung Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/ME357

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