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Am 25. Juli ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung verkündet worden. Die Verordnung tritt – mit Ausnahme der Anwesenheitspflicht für Fachpersonal – am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Anwesenheitspflicht für Fachpersonal gilt ab dem 1. November 2012.
Diese Verordnung gilt für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, die zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde gewerblich oder im Rahmensonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.
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