Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung

Bundeskompensationsverordnung – BKompV

Verordnungen | BKompV

Am 2. Juni 2020 wurde die Bundeskompensationsverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht und ist am 3. Juni 2020 in Kraft getreten.

Die Bundeskompensationsverordnung dient auch der Umsetzung des Koalitionsvertrages der 19. Legislaturperiode und beabsichtigt die Vereinheitlichung, Beschleunigung und Transparenz der Anwendung der Eingriffsregelung für Bundesvorhaben, bei gleichzeitiger Wahrung hoher naturschutzfachlicher Standards.

Die Bundeskompensationsverordnung gilt für Vorhaben, die von Bundesbehörden zugelassen werden, wie zum Beispiel Vorhaben, die im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, des Eisenbahn-Bundesamtes, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und künftig des Fernstraßen-Bundesamtes fallen. Hierbei handelt es sich unter anderem um bedeutende Vorhaben im Bereich der öffentlichen Infrastruktur.

Grundlage der Verordnung ist ein Biotopwertverfahren, das sich auf die Biotoptypenlisten der Anlage 2 stützt. Hier werden bundesweit einheitlich, basierend auf der aktualisierten Roten Liste, der FFH-Richtlinie und der gesetzlich geschützten Biotope, Biotoptypen aufgeführt und im Rahmen einer Skala von 1 bis 24 Wertpunkten bewertet.

Erfasst werden terrestrische Biotoptypen, Küstenbiotoptypen sowie solche im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone. Da auf Landesebene mit anderen Bewertungssystemen gearbeitet wird, hat das BMU Übersetzungsschlüssel anfertigen lassen, die eine Zurechnung der jeweiligen Biotoptypen ermöglichen. Nach Landesrecht erfolgte Kartierungen sollen auch nach Inkrafttreten der BKompV somit weiterhin verwendet werden können.

Die bereits fertiggestellten Übersetzungsschlüssel sind auf der Homepage des BfN veröffentlich.

Aktualisierungsdatum: 19.08.2020

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