Referentenentwurf zur Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung

Bundeskompensationsverordnung

abgeschlossene Vorhaben | BKompV

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Der Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages vom 13. März 2018. Die Verordnung beabsichtigt die Vereinheitlichung, Beschleunigung und Transparenz der Anwendung der Eingriffsregelung für Bundesvorhaben, bei gleichzeitiger Wahrung hoher naturschutzfachlicher Standards.

Der Entwurf stützt sich auf die im Rahmen des Artikelgesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0) erlassene Ermächtigungsgrundlage des Paragrafen 15 Absatz 8 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

Der Anwendungsbereich des Verordnungsentwurfs ist entsprechend seiner Ermächtigungsgrundlage auf Vorhaben beschränkt, die von Bundesbehörden zugelassen werden. Erfasst werden damit beispielsweise Vorhaben, die im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, des Eisenbahn-Bundesamtes, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und künftig des Fernstraßen-Bundesamtes fallen.

Der Verordnungsentwurf konkretisiert unterschiedliche Aspekte der Eingriffsregelung nach Paragraf 13 ff. BNatSchG. Erfasst werden das Vermeidungsgebot, die Bewertung des vorhandenen Zustands und der zu erwartenden Beeinträchtigungen von Schutzgütern sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs. Zudem sieht der Entwurf spezifische Regelungen hinsichtlich der Inanspruchnahme land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen, der Unterhaltung und rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie des Ersatzgeldes vor.

Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endete am 11. Oktober 2019.

Am 2. Juni 2020 wurde die Bundeskompensationsverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht und ist am 3. Juni 2020 in Kraft getreten. 

Aktualisierungsdatum: 05.07.2021
https://www.bmuv.de/GE831

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