Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

abgeschlossene Vorhaben | 30. BImSchV

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Durch die Änderung sollen in der 30. BImSchV die Möglichkeiten für die Zulassung von Ausnahmen erweitert werden, um es den zuständigen Behörden zu erlauben, auf besondere Einzelsituationen – insbesondere auch in der aktuellen Gasmangellage – reagieren zu können.

Aktualisierungsdatum: 19.08.2022
https://www.bmuv.de/GE988

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