Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

abgeschlossene Vorhaben | 4. BImSchV

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Durch die Änderung der 4. BImSchV wird die Mengenschwelle, bis zu der Anlagen zur Lagerung entzündbarer Gase im vereinfachten Verfahren nach Paragraf 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt werden, angehoben. Dies führt zur Beschleunigung von Verfahren ohne Einschränkung für das Schutzniveau der Umwelt insgesamt.

Aktualisierungsdatum: 19.08.2022
https://www.bmuv.de/GE987

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