Mechanisch-biologische Behandlung
Neben der Abfallverbrennung ist die mechanisch-biologische Abfallbehandlung eine weitere Möglichkeit zur umweltverträglichen Behandlung von Siedlungsabfällen. Bei der Entwicklung der mechanischen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlung (MBA) haben sich zwei Verfahrensvarianten herauskristallisiert, die sich im Behandlungsablauf und hinsichtlich der erzeugten Stoffströme unterscheiden und bei denen für das Gesamtverfahren ein mit der Abfallverbrennung ökologisch vergleichbares Ergebnis erzielt wird.
1. Verfahren mit biologischer Rückstandsbehandlung
Ziel der Verfahren ist Abtrennung von Wertstoffen und die Erzeugung eines ablagerungsfähigen Rückstands. In mechanischen Behandlungsstufen werden zunächst Kunststoffe und heizwertreiche Fraktionen sowie Metalle für eine stoffliche oder energetische Verwertung abgetrennt. Der Rückstand wird anschließend einer biologischen Behandlung unterzogen. Dabei wird bereits ein weitgehender biologischer Abbau der organischen Abfallbestandteile angestrebt, um biologische Abbauprozesse und die damit verbundenen Emissionen im Deponiekörper weitestgehend zu unterbinden. Die biologische Behandlung erfolgt mittels aerober (Rotte), anaerober (Vergärung) oder kombinierter Verfahren. Beim Einsatz von anaeroben Verfahren wird zusätzlich Biogas erzeugt, das einer energetischen Nutzung zugeführt werden kann.
2. Mechanisch-biologische und mechanisch-physikalische Stabilisierungsverfahren
Ziel der Verfahren ist die Trocknung (Stabilisierung) der Abfälle und ein weitgehender Erhalt der biogenen Bestandteile im heizwertreichen Stabilat sowie die Gewinnung weiterer verwertbarer Fraktionen. Zur Verbesserung der Aufbereitungseigenschaften werden die Abfälle nach Zerkleinerung vor der weiteren Aufbereitung biologisch oder physikalisch (thermisch) getrocknet. Bei der biologischen Trocknung wird die bei der Selbsterhitzung der organischen Abfallbestandteile frei werdende Wärme gezielt zur Verdampfung der Abfallfeuchte genutzt. Bei der thermischen Trocknung wird dazu durch Erdgasverbrennung erzeugte Wärme genutzt. In der anschließenden trocken-mechanischen Aufbereitung werden die getrockneten Abfälle nach Abtrennung von Metallen, Inert- und Störstoffen in eine oder mehrere heizwertreiche Abfallfraktionen unterschiedlicher Qualität getrennt. Diese heizwertreichen Fraktionen werden in speziellen Ersatzbrennstoffkraftwerken oder zum Beispiel Zementwerken als Brennstoffe eingesetzt. Eine Ablagerung auf Deponien erfolgt nicht oder allenfalls in geringen Mengen (zum Beispiel abgetrennte Inertstoffe).
Derzeit werden in Deutschland 45 mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von rund fünf Millionen Tonnen betrieben.
Die Anforderungen an die Ablagerung mechanisch-biologisch behandelter Abfälle sind in der Deponieverordnung, die Anforderungen an den Betrieb der Anlagen, insbesondere die immissionsschutzrechtlichen Standards, in der 30. BImSchV und die Anforderungen an Abwasser aus mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen in Anhang 23 zur Abwasserverordnung geregelt.
Nähere Angaben zu Anlagenstandorten, technischer Ausstattung und Anlagendurchsätzen sind auf den Webseiten des Umweltbundesamts sowie der Arbeitsgemeinschaft stoffspezifische Abfallbehandlung e. V. abrufbar.