Referentenentwurf der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung

Entwürfe laufende Vorhaben | AbwV

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Hinweis: Zwei Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Am 6. Juni 2023 startete die Anhörung der Verbände und beteiligten Kreise zum Entwurf der 13. Novelle der Abwasserverordnung (AbwV). Mit der Verordnung sollen verschiedene Anhänge der Abwasserverordnung geändert werden.

Die Änderungen dienen der 1-zu-1-Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (im Folgenden IE-Richtlinie) sowie der dazu veröffentlichten Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für eine einheitliche Abwasser-/Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/902 der Europäischen Kommission vom 30. Mai 2016 (ABl. L 152 S. 23 vom 9. Juni 2016) und der BVT-Schlussfolgerungen in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2117 der Europäischen Kommission vom 21. November 2017 (ABl. L 323 S.1 vom 7. Dezember 2017).

Bei den BVT-Schlussfolgerungen handelt es sich um Durchführungsbeschlüsse nach Artikel 13 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU. Das Ziel der Richtlinie ist die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, unter anderem die Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Wasser. Die BVT-Schlussfolgerungen beinhalten u.a. Anforderungen an das Betreiben von Abwasseranlagen nach dem Stand der Technik, wie allgemeine Anforderungen, die Einführung von Emissionsgrenzwerten für das Abwasser sowie Anforderungen an die Überwachung einzelner Abwasserparameter. Darüber hinaus werden mit der vorliegenden Verordnung punktuell Aktualisierungen und Anpassungen an den Stand der Technik sowie Klarstellungen und Verfahrensvereinfachungen vorgenommen.

Am 6. Juni 2023 wurde der Entwurf den beteiligten Kreisen (Wirtschafts- und Umweltverbänden, Länder und kommunale Spitzenverbände) zur Stellungnahme bis zum 18. Juli 2023 zugeleitet. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Die Anhörung dient auch dazu, die endgültige Beschlussfassung der Bundesregierung vorzubereiten.

Aktualisierungsdatum: 07.06.2023

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