Abwasser
Deutschland ist das europäische Land, in dem am meisten Abwasser wiederaufbereitet und somit recycelt wird. Über 96 Prozent des Abwassers aus privaten Haushalten und öffentlichen Einrichtungen wird in nahe gelegenen Kläranlagen geleitet und gereinigt.
Jedes Jahr erzeugen Haushalte, Industrie und Gewerbe in Deutschland über fünf Milliarden Kubikmeter Schmutzwasser. Aber nicht nur das: Rund drei Milliarden Kubikmeter Regen, die auf Straßen oder Flächen nicht versickern können, fließen mit in die Klärwerke. Dazu kommen jährlich erhebliche Mengen Fremdwasser, die über undichte Stellen ins Kanalnetz einsickern.
Abwasser darf in Deutschland nicht ungeklärt in Flüsse und Seen eingeleitet werden, egal, ob aus Haushalten, Gewerbe oder Großindustrie. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass die enthaltenen Schadstoffe so weit reduziert werden müssen, wie der Stand der Technik es ermöglicht.
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
Um die Gewässer gegen Verunreinigungen zu schützen, dürfen Abwassereinleitungen gemäß Paragraf 57 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur erlaubt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Die konkreten Vorgaben sind in der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt. Mit der Verordnung sind für insgesamt 53 Sektoren bundeseinheitliche Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer als Anhänge zur Abwasserverordnung festgelegt worden. Für die Abwasserentsorgung der Privathäuser sind die Kommunen zuständig.
In der Abwasserverordnung werden die Schnittstellen zwischen den Umweltmedien Abfall, Luft, Boden und Wasser zusammenhängend beurteilt. So soll vermieden werden, dass Schutzregeln für das Wasser zu Lasten von Luft, Abfall oder Boden gehen. Der Stand der Technik ist mit der Umsetzung der IVU-Richtlinie (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) in allen Umweltgesetzen einheitlich als Grundlage der integrierten Betrachtung festgelegt. In der Abwasserverordnung sollen daher zukünftig die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser stärker an dem medienübergreifenden Stand der Technik ausgerichtet werden. Für das Abwasser sind die gesamte Abwasserentsorgungskette (Stoffeinsatz, Vermeidungsmaßnahmen, Kanalisation, Kläranlage) und die Schnittstellen zu den übrigen Umwelt-Medien zu betrachten.
Die aktuelle Situation in Deutschland
In Deutschland sind über 96 Prozent der Gesamtbevölkerung an die öffentliche Kanalisation angeschlossen: Das heißt, das Abwasser der Haushalte wurde in der öffentlichen Kanalisation gesammelt - rund 540.723 Kilometer Abwasserkanäle - und in Kläranlagen geleitet. Es gibt knapp 10.000 solcher Kläranlagen. In öffentlichen Kläranlagen werden jährlich insgesamt etwa 10,07 Milliarden Kubikmeter Abwasser behandelt – davon circa 0,1 Prozent nur mechanisch, 1,9 Prozent biologisch ohne gezielte Entfernung von Nährstoffen, und circa 98 Prozent biologisch mit gezielter Nährstoffentfernung.
Eine der größten Herausforderungen in den kommenden Jahren stellen bisher unbeachtete Schadstoffe im Abwasser dar. Dazu gehören Arzneimittelrückstände, Antibiotika aus der Tierzucht oder Chemikalien, die bereits in kleinsten Mengen hormonähnliche Wirkungen zeigen. Um diese Spurenstoffe zu entfernen, reicht die herkömmliche Klärtechnik nicht aus. Zwar gibt es erste Technologien, wie beispielsweise spezielle Membranen oder Oxidationsverfahren, die solche Substanzen entfernen können. Allerdings gibt es bislang für solche Spurenstoffe noch keine gesetzlichen Grenzwerte, an denen sich Anlagenbetreiber orientieren können.
Zur Zeit wird unter Federführung des BMU eine "Spurenstoffstrategie" entwickelt.