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Hinweis: Eine Verbändeanhörung wurde nicht durchgeführt. Der ressortabgestimmte Referentenentwurf wurde unverändert als Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.
Mit der Annahme der Entscheidung 1/CMP.8 zur Änderung des Protokolls von Kyoto am 8. Dezember 2012 in Doha hat die achte, als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienende Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen die verbindlichen, quantitativen Zielvorgaben sowie die flexiblen Umsetzungsinstrumente des Protokolls von Kyoto für die Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen für den Zeitraum ab dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2020 verlängert.