Deutschland ratifiziert zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls

16.11.2017
Stadt Kyoto in Japan im Frühling zur Zeit der Kirschblüte
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 358/17
Thema: Internationales
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich völkerrechtlich zur zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2013-2020) verpflichtet. Die entsprechende Ratifizierungsurkunde wurde bei der UN in New York hinterlegt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich völkerrechtlich zur zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2013-2020) verpflichtet. Die entsprechende Ratifizierungsurkunde wurde bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Das gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am Rande der Weltklimakonferenz in Bonn bekannt. Die EU hat in Bonn angekündigt, dass alle Mitgliedstaaten und die EU bis Ende des Jahres ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen werden.

Hendricks: "Die Ratifizierung ist ein wichtiger symbolischer Akt. Wir stehen zu unserem Wort. In der Sache hatten wir auch vorher schon sichergestellt, dass wir Europäer unser gemeinsames Klimaziel für 2020 erreichen werden. Damit ist es nicht nur europarechtlich, sondern auch völkerrechtlich verbindlich. Dass wir uns in der EU jetzt auf diesen Schritt verständigen konnten, ist ein weiterer Erfolg der Bonner Weltklimakonferenz."

Das Kyoto-Protokoll von 1997 sah nur Minderungs-Verpflichtungen bis 2012 vor. In Doha wurden im Jahr 2011 neue Klimaziele für Industrieländer bis 2020 beschlossen. Für die EU gilt ein Klimaziel von 20 Prozent Minderung gegenüber 1990. Dieses Ziel wird in der EU bereits seit 2012 europarechtlich verbindlich umgesetzt – im Emissionshandel und in der Zielaufteilungsverordnung.

16.11.2017 | Pressemitteilung Nr. 358/17 | Internationales
https://www.bmuv.de/PM7583
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