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Entwurf
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Die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten wird aktuell durch zwei zentrale Herausforderungen geprägt: Angesichts des Verfehlens der EU-rechtlich vorgegebenen Sammelquote besteht zum einem das Erfordernis, die Sammelmenge zu steigern. Zum anderen sollen Brandrisiken, die durch Lithium-Batterien verursacht werden, die in immer mehr Elektrogeräten auch fest verbaut sind, minimiert werden. Mit der gegenständlichen Novelle sollen beide Aspekte adressiert werden. Zum einen soll die Entnahme von Lithium-Batterien bei der Erfassung an der kommunalen Sammelstelle verbessert werden. Zum anderen sollen über die Verstärkung und Vereinheitlichung der Verbraucherinformation mehr Elektroaltgeräte (EAG) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden.
Aktuell werden in Deutschland mehrere Millionen elektronische Einweg-Zigaretten pro Jahr verkauft. Diese Einwegprodukte fallen als Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), werden jedoch zum Teil durch die Nutzenden nicht als solche wahrgenommen und dementsprechend nicht ordnungsgemäß entsorgt. Ziel der Novelle des ElektroG ist es insofern auch, für diese Produkte weitere verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten zu etablieren.
Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 "Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" und trägt insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 12 bei, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen.