Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Gesetze

Am 2. Mai 2013 sind die Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen in Kraft getreten.

Durch die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wird die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von 1996 (IVU-Richtlinie) überarbeitet und mit sechs sektoralen Richtlinien, die Anforderungen für bestimmte Anlagenarten enthalten, zusammengefasst. Die Richtlinie erfasst europaweit circa 52.000 Anlagen, in Deutschland circa 9.000 Anlagen. Die Richtlinie enthält unter anderem Regelungen zur verstärkten Anwendung europäischer Emissionsstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten in allen EU-Mitgliedstaaten. Damit sollen bestehende Ungleichheiten in Europa hinsichtlich der Festlegung von Emissionsgrenzwerten ausgeglichen und fairere Wettbewerbsbedingungen erreicht werden. Daneben enthält die Richtlinie im Vergleich zur IVU-Richtlinie strengere Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen und die allgemeine Überwachung von Anlagen, insbesondere Fristenvorgaben für Vor-Ort-Überwachungen. Die Richtlinie sieht außerdem als neue Pflicht im Hinblick auf die Stilllegung von Anlagen die Rückführung auf den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf der Grundlage eines im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erstellenden Ausgangszustandsberichts vor. Darüber hinaus enthält die Richtlinie einige weitere neue Vorgaben, wie zum Beispiel Unterrichtungs- und Folgenbegrenzungspflichten des Betreibers sowie Behördenpflichten bei Vorfällen oder Unfällen mit erheblichen Umweltauswirkungen.

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch ein Artikelgesetz und zwei Artikelverordnungen.

Hinweis: Das PDF-Dokument (unterschrieben mit "Bundesanzeiger") ist ein Service von www.bundesanzeiger.de. Dieses Angebot ist nur als Leseversion ausgestaltet und berechtigt nicht zu einer darüber hinaus gehenden Verwendung. Das Dokument kann beim Bundesanzeiger kostenpflichtig erworben werden.

Aktualisierungsdatum: 02.05.2013
https://www.bmuv.de/GE157

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.