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Mit dem Artikelgesetz und der ersten Artikelverordnung werden die allgemeinen Anforderungen an die Zulassung von Industrieanlagen aus den Kapiteln I, II und VII der Industrieemissions-Richtlinie umgesetzt. Das Artikelgesetz und die erste Artikelverordnung enthalten die dafür erforderlichen Regelungen zur Eins-zu-eins-Umsetzung dieser Anforderungen. Im Rahmen des Artikelgesetzes werden insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert. Die Artikelverordnung enthält Änderungen der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, der Verordnung über das Genehmigungsverfahren sowie der Deponieverordnung. Außerdem wird eine neue Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen geschaffen.
Unabhängig von der Richtlinienumsetzung wurde schließlich im Bundes-Immissionsschutzgesetz eine übergreifende Verordnungsermächtigung für alle im Immissionsschutzrecht in Betracht kommenden Bekanntgaben von sachverständigen Stellen und Sachverständigen geschaffen, die die bisherigen Verordnungsermächtigungen ablöst. Auf Grund dieser Verordnungsermächtigung wird mit der ersten Artikelverordnung auch eine neue Bekanntgabeverordnung für den Bereich des Immissionsschutzes geschaffen, die das Bekanntgabeverfahren bundeseinheitlich für die betroffenen Stellen und Sachverständige regelt und Anforderungen an die betroffenen Stellen und Sachverständige stellt. Sie ersetzt die bisher durch die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz beschlossenen Vorgaben und fasst diese in einer Verordnung zusammen. Darüber hinaus wird die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte an die Fortentwicklungen des Rechts angepasst.