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Um in Einklang mit dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip die Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen, muss ein allgemeiner Rahmen für die Kontrolle der wichtigsten Industrietätigkeiten aufgestellt werden, der vorzugsweise Eingriffe ander Quelle vorsieht, eine umsichtige Bewirtschaftung der natürlichenRessourcen gewährleistet und, sofern erforderlich, der Wirtschaftslage und denlokalen Besonderheiten des Ortes, andem die Industrietätigkeit erfolgt, Rechnung trägt.