Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

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Der vorliegende Gesetzentwurf konkretisiert auf dem Gebiet der Sicherung kerntechnischer Anlagen und Tätigkeiten den Tatbestand Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD).

Der Gesetzentwurf konkretisiert das Atomgesetz im Wesentlichen durch

  • gesetzliche Regelungen im Bereich der Sicherung auf der Ebene des Atomgesetzes und
  • gesetzliche Verankerung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts im Atomgesetz.
Aktualisierungsdatum: 21.01.2021

Verwandte Vorschriften

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE929

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