Referentenentwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

abgeschlossene Vorhaben | 17. AtGÄndG

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Vier Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf konkretisiert auf dem Gebiet der nuklearen Sicherung kerntechnischer Anlagen und Tätigkeiten den Tatbestand Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD).

Das Atomgesetz wird durch die in jahrzehntelanger Praxis entwickelten und bewährten Grundlagen des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkun-gen Dritter, einschließlich des atomrechtlichen Funktionsvorbehaltes der Exekutive, auf Gesetzesebene konkretisiert und klargestellt.

Aktualisierungsdatum: 26.11.2020

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https://www.bmuv.de/GE917

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