Schweizer Endlager für nukleare Abfälle nahe der Grenze zu Deutschland
FAQs
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Im schweizerischen wie auch im deutschen Standortauswahlverfahren geht es um den Standort mit der besten Sicherheit. Dabei spielt die Geologie die entscheidende Rolle. Die Nagra wird nun nachweisen müssen, dass Nördlich-Lägern der beste Standort ist. So sieht es das Standortauswahlverfahren in der Schweiz vor. Die vom BMUV 2006 ins Leben gerufene Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) hat in unserem Auftrag eine Einschätzung zur Nachvollziehbarkeit des Standortvorschlags erstellt und bewertet. Die ESchT hält die Begründungen der Nagra zur Wahl von Nördlich Lägern als Standortregion für ein Kombilager auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen für nachvollziehbar und plausibel. Danach weisen die geologischen Befunde und Gegebenheiten in diesem Standortgebiet Vorteile gegenüber den anderen beiden Standortgebieten auf, sodass dieses Standortgebiet auch aus Sicht der ESchT nach derzeitigem Kenntnisstand als sicherheitstechnisch am besten geeignet einzustufen ist.
Stand:
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Im schweizerischen wie auch im deutschen Standortauswahlverfahren geht es um den Standort mit der besten Sicherheit. Dabei spielt die Geologie die entscheidende Rolle. Die Nagra wird nun nachweisen müssen, dass Nördlich-Lägern der beste Standort ist. So sieht es das Standortauswahlverfahren in der Schweiz vor. Die vom BMUV 2006 ins Leben gerufene Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) hat in unserem Auftrag eine Einschätzung zur Nachvollziehbarkeit des Standortvorschlags erstellt und diesen bewertet. Belastungen für die Gemeinden auf deutscher Seite sind im Detail noch nicht abzuschätzen. Mittels Abgeltungen sollte betroffenen Regionen eine Abgeltung zustehen. Diese sollen einen Ausgleich verschaffen. Die Verhandlungen hierzu laufen.
Stand:
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Der Standortvorschlag in Nördlich Lägern stellt für die Gemeinden im Schweizer Grenzgebiet eine Belastung dar, zumal Oberflächengebäude bis auf zwei Kilometer an die deutsche Grenze herangebaut werden sollen. Aufgrund des grenznahen Standortvorschlags wird das Bundesumweltministerium (BMUV) gemeinsam mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Bevölkerung auf der deutschen Seite durch eine Informationsbroschüre (siehe Anlage) informieren. Darüber hinaus bleibtDeutschland mit der Schweiz in engem Austausch. Die Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) hat die Plausibilität des Standortvorschlags überprüft . Sollten im deutschen Standortauswahlverfahren grenznahe Regionen in Frage kommen, erfolgt eine vergleichbare grenzüberschreitende Beteiligung. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgegeben, sondern für uns auch eine Selbstverständlichkeit.
Stand:
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Deutschland hat sich, ähnlich der Schweiz, für ein intensives, partizipatives, geologisch-wissenschaftliches Verfahren bei der Endlagersuche in Deutschland entschieden, damit die letztendliche Entscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen kann, die Bevölkerung von Anfang bis Ende einbezogen und aktiv beteiligt wird und so der gesamte Prozess der Entscheidungsfindung transparent ist. Nur so schaffen wir die Grundlage für die Akzeptanz der Entscheidung. Das Standortauswahlgesetz gibt uns dafür ein ehrgeiziges Ziel vor: Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf ein zügiges und transparentes Verfahren. Die Sicherheit und der Schutz von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Zusätzlich mussgerade für die Beteiligung der Öffentlichkeit beim Auswahlverfahren ausreichend Zeit vorhanden sein. Wir sind uns bewusst, dass die sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchungen und Prüfungen Zeit brauchen. Die BGE wurde durch das BASE gebeten einen aktualisierten Zeitplan vorzulegen, um so eine genaue Vorstellung über den Zeitbedarf zu erhalten.
Stand:
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Im Standortauswahlgesetz wurde festgelegt, dass eine Entscheidung des Bundestags über den Standort für das Jahr 2031 angestrebt wird. Die ursprünglich als anzustreben vorgegebene Zielmarke 2031 war von Beginn an nicht belastbar. Damals ging es darum, die Endlagersuche möglichst schnell in Gang zu bringen. Nach Amtsantritt hat Frau Ministerin Lemke eine konkrete Terminplanung angefordert. Wichtig ist, dass gemeinsam durch BGE, BASE und BMUV Optimierungspotenziale identifiziert und genutzt werden und durch die BGE ein guter Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen vorgelegt wird. Die BGE wurde durch das BASE gebeten einen aktualisierten Zeitplan vorzulegen.
Stand:
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Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat in Ihrem Zwischenbericht Teilgebiete große Gebiete Deutschlands als mögliche Endlagerstandortregionen identifiziert. Demnach kommen zurzeit rund 54 Prozent Deutschlands in Frage; die 90 ausgewiesenen potentiellen Regionen (sogenannte Teilgebiete), die nun weitere untersucht werden, sind in drei potentielle Wirtsgesteine unterteilt; es kommen hierbei Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein, wie Granit, in Frage. Nur kleine Gebiete in der Nähe zur Schweizer Grenze wurden als Teilgebiet identifiziert und kommen somit als potenzieller Standort in Frage.
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