Was umfasst die Kennzeichnungspflicht?

FAQ
  1. Was?: Die Einführer geben ihren Namen, Handelsnamen, ihre Postanschrift und ihre elektronische Adresse sowie – falls abweichend – die der der zentralen Anlaufstelle an. 
  2. Wo?: Diese Informationen werden auf dem Produkt selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage angebracht. 
  3. Wie?: Die Kennzeichnung durch den Einführer darf Kennzeichnungen des Herstellers nicht überdecken.
  4. In welcher Sprache?: Anweisungen und Sicherheitsinformationen sind in leicht verständlicher deutscher Sprache abzufassen.

Was sind Verbraucherprodukte? 

Hersteller 

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2297

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.