Was umfasst die Kennzeichnungspflicht?
FAQ- Was?: Die Einführer geben ihren Namen, Handelsnamen, ihre Postanschrift und ihre elektronische Adresse sowie – falls abweichend – die der der zentralen Anlaufstelle an.
- Wo?: Diese Informationen werden auf dem Produkt selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage angebracht.
- Wie?: Die Kennzeichnung durch den Einführer darf Kennzeichnungen des Herstellers nicht überdecken.
- In welcher Sprache?: Anweisungen und Sicherheitsinformationen sind in leicht verständlicher deutscher Sprache abzufassen.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IIId) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Der Einführer
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