Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH - Weiterentwicklung der Verordnung im vorhandenen Rechtsrahmen

Stoffliche Risiken

Projektlaufzeit
07.2013 - 12.2014

Forschungskennzahl
3713 65 312

Die europäische Chemikalienverordnung REACH ((EG) Nr. 1907 / 2006) stellt vor allem Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung chemischer Stoffe und Gemische. Der vorliegende Bericht untersucht, wie die Regelungen der REACH-Verordnung für besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen, wie beispielsweise Haushaltsgegenstände, Kleidung, Fahrzeuge, Spielzeuge und viele Bauprodukte gestärkt werden könnten.

https://www.bmuv.de/FB196

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