Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die zweite Überprüfungstagung im Mai 2006

| Protokolle und Berichte | Nukleare Sicherheit

Das Bundeskabinett hat am 28. September 2005 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten zweiten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (Übereinkommen über die nukleare Entsorgung) zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bericht – entsprechend einer von den Vertragsstaaten festgelegten Richtlinie – wurde am 11. Oktober 2005 dem Depositar für das Übereinkommen, der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) in Wien, übermittelt.

Insgesamt haben zurzeit 34 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 13. Oktober 1998 Vertragspartei.

https://www.bmuv.de/DL1052

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