Häufig gestellte Fragen zur Anpassung an den Klimawandel
FAQ Anpassung an den Klimawandel
FAQs
Das Klimaanpassungsgesetz beschreibt in § 1 als Ziel der Klimaanpassung "zum Schutz von Leben und Gesundheit, von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie von Natur und Ökosystemen negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren". Das heißt: Klimaanpassung findet zum Beispiel statt, wenn:
Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger vor Hitze schützen, indem sie zum Beispiel Bäume pflanzen, Sonnensegel spannen, Trinkbrunnen aufstellen und Zugang zu kühlen öffentlichen Gebäuden ermöglichen.
Unternehmen ihre Lieferketten neu ausrichten, damit sie auch in Zeiten von Wetterextremen stabil und unterbrechungsfrei funktionieren.
durch Maßnahmen wie präzisere Vorhersagedienste und angepasste Transportkonzepte dafür gesorgt ist, dass Flüsse, wie der Rhein auch bei häufigen Niedrigwasserphasen zuverlässig schiffbar bleibt und die Versorgung von Industrie und Bevölkerung mit Gütern gesichert ist.
Wälder von Nadelholzplantagen zu naturnahen Mischwäldern umgestaltet werden, weil sie so mehr Wasser speichern, Dürre besser standhalten und uns Kühle und Erholung spenden.
Auen renaturiert werden, damit sie beim nächsten Hochwasser viel Wasser aufnehmen und es von Siedlungen fernhalten.
Mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen schafft Klimaanpassung die Voraussetzungen dafür, dass wir weiter gesund und sicher leben und wirtschaften können. Gleichzeitig ist sie ein großangelegtes Programm für mehr Lebensqualität und Wohlstand.
Stand:
Die Bundesregierung will die Menschen besser vor den Folgen der Klimakrise schützen. Ziel ist, dass wir alle weiter gut, gesund und sicher leben können, an jedem Ort in Deutschland. Daher betreiben wir engagierten Klimaschutz. Viele Folgen der Klimakrise lassen sich aber schon jetzt nicht mehr abwenden. Deswegen müssen wir uns besser auf sie vorbereiten, uns anpassen und Vorsorge treffen.
Stand:
Klimaanpassung und Klimaschutz sind zwei eng miteinander verbundene, aber unterschiedliche Ansätze im Umgang mit dem Klimawandel. Während Klimaschutz darauf abzielt, die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen, indem Treibhausgasemissionen reduziert und die Erderwärmung eingedämmt werden, konzentriert sich Klimaanpassung auf den Umgang mit bereits unvermeidbaren Folgen wie Hitzewellen, Starkregen oder Dürren. Nur durch die Kombination beider Ansätze – ambitionierter Klimaschutz und gezielte Anpassungsmaßnahmen – kann es gelingen, die Lebensqualität, wirtschaftliche Stabilität und Resilienz dauerhaft zu sichern.
Stand:
Um Deutschland langfristig klimaangepasst zu gestalten und die Lebensqualität in Deutschland auch für zukünftige Generationen zu sichern bedarf es einer gemeinschaftlichen Anstrengung aller Akteure in Bund, Ländern und Kommunen, aber auch privater Akteure und der Wirtschaft. Die Bundesregierung setzt mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz und der Klimaanpassungsstrategie den Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen in ihrem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich. In der Strategie werden die Maßnahmen der Bundesregierung der einzelnen Ressorts gebündelt und zusammenführt. Jedes Ministerium ist dabei selbst verantwortlich für die Ziele und Maßnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich. Dem BMUV kommt im Kontext dieser Zusammenarbeit eine koordinierende Rolle zu. Eine übergeordnete Koordinierung geschieht im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung der Bundesregierung sowie durch ein Behördennetzwerk von über 25 Bundesoberbehörden. Hier werden strategische Fragen und (wissenschaftliche) Grundlagenarbeit wie die Bewertung von Risiken und Maßnahmen, das Berichtswesen zur Klimaanpassung in Deutschland oder die Weiterentwicklung der Strategie wahrgenommen.
Den Ländern kommt eine wichtige Rolle zu, da sie im föderalen System für viele Aufgabe der Klimaanpassung und für die Umsetzung konkreter Maßnahmen zuständig sind. Bund und Länder arbeiten daher in der Klimaanpassung eng zusammen und stehen in einem kontinuierlichen Austausch. Bundesländer, Kommunen, Verbände, Unternehmen, Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen und dazu beizutragen, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels so weit wie möglich vermieden werden und die Widerstandsfähigkeit Deutschlands gegenüber den auch in Zukunft fortschreitenden klimatischen Veränderungen gestärkt wird.
Stand:
Der Klimawandel verursacht bereits heute erhebliche Kosten in Deutschland, die vor allem durch Extremwetterereignisse entstehen. Viele Extremwetterereignisse werden durch den Klimawandel voraussichtlich wahrscheinlicher und intensiver. Eine Studie aus dem Jahr 2023, die das Bundesministerium für Klimaschutz beauftragt und das Bundesumweltministerium fachlich begleitet hat, zeigt: von 2000 bis 2021 sind fast 145 Milliarden Euro an erfassten extremwetterbedingten Schäden entstanden, alleine 80 Milliarden davon seit 2018. Bis zur Mitte des Jahrhunderts rechnen die Forschenden des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH (GWS) und der Prognos AG je nach Ausmaß der Erderwärmung mit kumulierten volkswirtschaftlichen Schäden in Höhe von 280 bis 900 Milliarden Euro.
Stand:
Der Bund unterstützt die Klimaanpassung durch verschiedene Förderprogramme, Beratung und Forschung. Dazu zählen Fördermittel für kommunale Anpassungsprojekte, zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen sowie die Bereitstellung von Daten und Handlungsempfehlungen. Ziel ist es, Akteure auf allen Ebenen bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen.
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