Die EU-Mitgliedstaaten haben heute für deutlich ambitioniertere CO2-Flottengrenzwerte für alle schweren Nutzfahrzeuge gestimmt. Die vorgeschriebenen Obergrenzen für CO2-Emissionen sinken in den kommenden Jahren stufenweise weiter ab. Ab 2040 muss im Durchschnitt eine CO2-Minderung von 90 Prozent bei den neu zugelassenen Fahrzeugen erreicht werden. Neue Stadtbusse dürfen ab 2035 keinen CO2-Ausstoß mehr haben. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Klimaziele der EU für 2030 zu erfüllen und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute mit großer Mehrheit für die Neuregelung der CO2-Flottengrenzwerte für Lastwagen und Busse ausgesprochen. Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz und für die Verkehrswende. Ich bin froh, dass wir trotz der Irritationen der letzten Tage nun zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen sind, das den Kern des gut austarierten Trilog-Kompromisses bestätigt. Mit dem heutigen Beschluss sendet die EU ein wichtiges Marktsignal an die Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen und gibt ihnen Planungssicherheit. Die Unternehmen haben zu Recht im Laufe der Verhandlungen auf Klarheit und Verlässlichkeit gepocht. Die bekommen sie jetzt. Offenheit gegenüber allen geeigneten Technologien hat die heute beschlossene Neuregelung der CO2-Flottengrenzwerte von Anfang an vorgesehen."
Die neue Verordnung über die CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge bestätigt die von der EU-Kommission in ihrem Vorschlag festgelegten Zielvorgaben. Demnach müssen die Flotten der schweren Lkws über 7,5 Tonnen und Reisebusse ab 2030 gegenüber 2020 eine Minderung von mindestens 45 Prozent an CO2 erreichen. Ab 2035 steigt das Minderungsziel auf 65 Prozent, und 2040 auf 90 Prozent. Diese Vorgaben schreiben die bereits geltenden Rechtsvorschriften mit einem Minderungsziel von 15 Prozent für 2025 und 30 Prozent bis 2030 ambitioniert fort. Außerdem dürfen ab 2035 nur noch komplett emissionsfreie Stadtbusse neu zugelassen werden, wobei bis 2030 ein Zwischenziel von 90 Prozent für diese Klasse festgelegt ist. Überlandbusse sind von dieser Zielvorgabe ausgenommen, für sie gelten die allgemeinen Zielvorgaben für Reisebusse. Die neue Verordnung erweitert den Anwendungsbereich auf fast alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO2-Emissionen. Demnach gelten die Reduktionsziele nun neben Lastwagen über 7,5 Tonnen auch für kleinere Lastkraftwagen, Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger.
Ausnahmen gelten lediglich für Hersteller kleiner Stückzahlen und für Fahrzeuge für Bergbau-, Forst- und Landwirtschaftszwecke, für Fahrzeuge für den Einsatz durch die Streitkräfte und die Feuerwehr sowie für Fahrzeuge für den Einsatz durch den Katastrophenschutz, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und durch medizinische Dienste.
Die Wirksamkeit und die Auswirkungen der geänderten Verordnung auf die oben genannten Ziele werden von der Kommission im Jahr 2027 überprüft. Die beiden gesetzgebenden Organe haben eine Reihe von Bestimmungen zur Ausweitung der Überprüfungsklausel hinzugefügt. Unter anderem wird die Kommission auch die Möglichkeit prüfen müssen, eine gemeinsame Methode zu entwickeln, gemäß der die CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von neuen schweren Nutzfahrzeugen bewertet und gemeldet werden können. Außerdem wird sie eine Bewertung der Rolle eines CO2-Korrekturfaktors beim Übergang zu emissionsfreier Mobilität im Schwerlastsektor vornehmen müssen. Die Rolle einer Methode für die Zulassung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, wird bei der Überprüfung ebenfalls bewertet.