Mit der aktuellen Sanierungsrate bei Immobilien können die von Deutschland gesetzten Umweltschutzziele nicht erreicht werden. Der Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 fördert durch die Auszeichnung von Best Practice-Beispielen innovative Technologien und eine fortschrittliche Architektursprache. Nach heutigen Effizienzanforderungen errichtete Neubauten machen jedoch nur einen kleinen Anteil des Gebäudebestandes aus und können den Gesamtenergiebedarf daher nur kaum senken. Das Erhalten und Weiterentwickeln des Bestands muss daher zum Standard werden.
Das BMUV und das Umweltbundesamt (UBA) loben den Bundespreis UMWELT & BAUEN zum dritten Mal aus. Unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Steffi Lemke würdigt der Bundespreis UMWELT & BAUEN Projekte, welche die Werte der europäischen Initiative Neues Europäisches Bauhaus – Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion – ganzheitlich umsetzen.
Ab sofort werden in vier Kategorien Vorbilder für das Bauen im Bestand gesucht. Die Ausschreibung richtet sich an Vordenkerinnen und Vordenker aus den Bereichen Architektur, Fachplanung und Bauprodukte. Teilnahmeschluss ist der 18. November 2024. Die Preisverleihung findet am 7. April 2025 im BMUV Berlin statt.
Im Fokus des Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 steht der Gebäudebestand. Weder die Treibhausgasemissionen, noch die Inanspruchnahme von Ressourcen oder das Abfallaufkommen des Bausektors lassen sich mit nachhaltigem Neubau ausreichend reduzieren. Gesucht werden daher energetische Sanierungen, Modernisierungen Umbauten, Aufstockungen und Nachverdichtungen, welche Klimaschutz und anpassung, Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz und Biodiversität mit Suffizienzstrategien und sozialen Gesichtspunkten in Einklang bringen. Preiswürdig sind vor allem Resultate, die sich auf andere Gebäude übertragen lassen und so zu einer Beschleunigung der Bauwende beitragen.
Kategorien und Teilnahmebedingungen:
Der Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 wird in den Kategorien "Wohngebäude", "Nicht-Wohngebäude", "Quartier" sowie "Sonderpreis für Bauprodukte, bautechnische oder digitale Innovationen" verliehen. Die Bauwerke müssen vorbildlich und in Deutschland bereits realisiert sein. Bei Quartieren genügt eine teilweise Realisierung. Die Innovationen des Sonderpreises müssen marktverfügbar sein. Projekte einreichen können alle Projektbeteiligten wie Bauträger, Architektur- und Planungsbüros, Hersteller oder Forschungseinrichtungen ab sofort bis zum 18. November 2024. Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Kategorien sind möglich.
Näheres zu den Teilnahmebedingungen, das Bewerbungsformular sowie die Preisträger der Vorjahre sind online auf der Seite des Umweltbundesamtes zu finden.