Logistikzentrum Konrad: Stellungnahme der Entsorgungskommission

09.08.2023
Wegweiser Atommüll-Endlager
Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Kühn äußert sich zur Stellungsnahme der Entsorgungskommission zum Logistikzentrum Konrad.

Heute hat die Entsorgungskommission (ESK) des Bundesumweltministeriums ihre Stellungnahme "Bewertung der Notwendigkeit des Logistikzentrums Konrad, der Standortauswahl der BGZ [Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH] und des abschließend gewählten Standorts Würgassen" veröffentlicht.

Die ESK hat sich mit der Frage der Notwendigkeit eines Logistikzentrums für das Endlager Konrad, mit den bisherigen Arbeiten der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) beschäftigt, mit der Bilanzierungsstudie des TÜV Nord im Auftrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auseinandergesetzt und auch die Argumente der lokalen Vertreterinnen und Verteter der Kommunen, der lokalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Landesparlamente, der lokalen Mitglieder im Deutschen Bundestag und der Bürgerinitiativen angehört.

Hierzu erklärt Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn:

"Die Stellungnahme der Entsorgungskommission (ESK) schafft Klarheit und liefert einen wesentlichen fachlichen Beitrag für die weitere Entscheidungsfindung des Bundesumweltministeriums (BMUV) zum Standort Würgassen.

Die ESK kommt zum Ergebnis, dass ein Logistikzentrum für die optimierte Anlieferung an das Endlager Konrad erforderlich ist. Die Standortsuche der BGZ, die zur Wahl von Würgassen führte, sei grundsätzlich plausibel. Nach einer genaueren Betrachtung des zu erwartenden Transportaufkommens besteht aus Sicht der ESK keine Notwendigkeit für eine zweigleisige Anbindung. Die ESK stellt fest, dass die Hochwasserfreiheit aufgrund der vorgesehenen technischen Maßnahmen erreicht wird und die Sicherheit gegen Bergsenkungen gegeben sei.

Die ESK identifiziert zudem diverse Schwächen der Bilanzierungsstudie des TÜV Nord im Auftrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen und zeigt deren bedingte Aussagekraft auf.

Die ESK empfiehlt der BGZ, für den Standort Würgassen genauer zu ermitteln, wie hoch das tatsächliche zusätzliche Verkehrsaufkommen auf der Straße sein wird. Dem BMUV ist wichtig, dass die BGZ entsprechende vertiefte Analysen schnell vornimmt und veröffentlicht.

Zur Plausibilität der Standortauswahl empfiehlt die ESK zum zweitplatzierten Standort Braunschweig genauer darzulegen, welche Möglichkeiten und Schwierigkeiten dort bestehen, einen Gleisanschluss zu bauen. Hierfür wären insbesondere Flächen erforderlich, die nach Aussagen der BGZ erst erworben beziehungsweise für die Nutzungsrechte eingeholt werden müssten. Sowohl aus Sicht der BGZ als auch der ESK stellt dies ein erhebliches zeitliches und rechtliches Risiko dar. Dem BMUV ist nicht zuletzt im Interesse der Betroffenen wichtig, dass dies abschließend geklärt und öffentlich gut nachvollziehbar dargelegt wird.

Als Hausleitung des BMUV wollen wir den Prozess, mit dem wir uns ein eigenes Bild von der Sachgerechtigkeit der Entscheidung für den Standort Würgassen aus der vergangenen Legislaturperiode machen, nun in absehbarer Zeit abschließen. Hierfür wird das BMUV Gespräche mit den Behörden der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen führen, wofür die ESK-Stellungnahme eine wichtige fachliche Basis darstellt."

09.08.2023 | Meldung Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/ME10711

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