Referentenentwurf einer Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

abgeschlossene Vorhaben | 10. BImSchV

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Zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben, insbesondere nach Abschluss der Trilogverhandlungen bezüglich der FQD und der AFIR, sind Anpassungen im untergesetzlichen Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich. Dazu wird die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) geändert. Die Novelle der 10. BImSchV konkretisiert Anforderungen der AFIR und beseitigt gegebenenfalls bestehende Doppelregelungen, die bisher einer nationalen Umsetzung der nicht unmittelbar geltenden AFID dienten. Ferner erfolgt durch die Novelle und gemäß Änderung der FQD die Einführung von B10 Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME) beigemischt werden kann. Zudem soll gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28.03.2023 durch die Aufnahme der DIN EN 15940 in die 10. BImSchV, paraffinischer Dieselkraftstoff zukünftig als Reinkraftstoff in Verkehr gebracht werden. In diesem Zusammenhang soll die laufende Förderung des Einsatzes fossiler paraffinischer Dieselkraftstoffe im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) durch eine entsprechende Gesetzesänderung beendet werden. Beide Regelungen sollen gemäß Koalitionsausschuss-Beschluss zeitgleich in Kraft treten. Des Weiteren erfolgt im Rahmen der Novelle der 10. BImSchV eine Aktualisierung von Normenverweisen.

Aktualisierungsdatum: 03.08.2023
https://www.bmuv.de/GE951

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