Kraftstoffqualität
Eine hohe Qualität der Kraftstoffe im Hinblick auf ihre Verträglichkeit für Umwelt und Motoren ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.
Am 20. Dezember 2019 ist eine überarbeitete Fassung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen – 10. BImSchV) in Kraft getreten. Durch die 10. BImSchV ist das Inverkehrbringen von ausschließlich genormten Kraftstoffen zugelassen, und zwar nach festgelegten DIN Normen. In den zuständigen Gremien des Fachausschusses für Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM) im Deutschen Institut für Normung (DIN) arbeiten Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen, nämlich der Fahrzeug- und Mineralölwirtschaft, der Zulieferindustrie, Verbraucherverbänden und Behörden, zusammen. Sie definieren die Anforderungen an die Qualität der Kraftstoffe sowie für die Überprüfung der Qualität von Kraftstoffen, die die Bundesregierung in der oben genannten Verordnung als Mindestanforderung für Kraftstoffe an öffentlichen Tankstellen festlegt. Dadurch wird sichergestellt, dass für alle Fahrzeuge verträgliche Kraftstoffe zur Verfügung stehen.
Die zuständigen Behörden der Länder sind verpflichtet, die Auszeichnung und die Qualität der Kraftstoffe zu überwachen und so das hohe Niveau der in Deutschland geltenden Anforderungen an Kraftstoffe sicherzustellen.
Derzeit sind in Deutschland folgende Mindestanforderungen für die Kraftstoffqualität für Straßenkraftstoffe vorgeschrieben:
Kraftstoff | Norm |
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Ottokraftstoffe (Super E5, Super E10, Super Plus E5, Super Plus E10) | DIN EN 228, Ausgabe August 2017 |
Ethanolkraftstoff (E85) | DIN 15293, Ausgabe Oktober 2018 |
Dieselkraftstoff (B7) | DIN EN 590, Ausgabe Oktober 2017 |
Biodiesel (B100) | DIN EN 14214, Ausgabe Mai 2019 |
Pflanzenölkraftstoffe – Rapsöl – | DIN 51605, Ausgabe Januar 2016 |
Pflanzenölkraftstoffe – alle Saaten – | DIN 51623, Ausgabe Dezember 2015 |
Flüssiggaskraftstoff (LPG) | DIN EN 589, Ausgabe März 2019 |
Erdgas und Biogas als Kraftstoffe (CNG) | DIN EN 16723-2, Ausgabe Oktober 2017, mit der Maßgabe, dass für Anforderungen, Grenzwerte und Prüfverfahren Tabelle D.1 gilt und für Anforderungen an zugesetzte Additive Abschnitt 5.2 der DIN 51624, Ausgabe Februar 2008 gilt |
Wasserstoff als Kraftstoff | DIN EN 17124, Ausgabe Juli 2019 |
Die 10. BImSchV dient auch der Umsetzung der Europäischen Kraftstoffqualitätsrichtlinie, der Europäischen Schwefelrichtlinie sowie der Europäischen Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
Sämtliche bisher veröffentlichten jährlichen Berichte der Kommission über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen im Straßenverkehr der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.