Der vorliegende Gesetzentwurf konkretisiert auf dem Gebiet der Sicherung kerntechnischer Anlagen und Tätigkeiten den Tatbestand Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD).
Der Gesetzentwurf konkretisiert das Atomgesetz im Wesentlichen durch
gesetzliche Regelungen im Bereich der Sicherung auf der Ebene des Atomgesetzes und
gesetzliche Verankerung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts im Atomgesetz.
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