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Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
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Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg
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Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
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Stellungnahme des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
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Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
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Stelungnahme des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
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Stellungnahme des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
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Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
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Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.
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Stellungnahme des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V.
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Stellungnahme des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V.
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Stellungnahme der DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH
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Anhang zur Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe e. V.
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Stellungnahme der Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH
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Stellungnahme der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
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Anhang zur Stellungnahme der Ingenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH
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Stellungnahme der Ingenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH
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Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
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Stellungnahme des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.
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Stellungnahme des Verbands zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e. V.
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Stellungnahme des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.
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Stellungnahme des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie e. V. (ZVEI)
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Hinweis:
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Ein Absender hat eine Stellungnahme übermittelt, die nicht als veröffentlichungsfähiges oder barrierefrei zu formatierendes Dokument vorliegt.
Der Gesetzentwurf dient der erforderlichen Anpassung des nationalen Rechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien (ABl. L 191 vom 28.7.2023, S. 1).
Ziel der Verordnung (EU) 2023/1542 ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens, der den gesamten Lebenszyklus von Batterien betrachtet. Bislang regelte die Richtlinie 2006/66/EG (sogenannte Batterie-Richtlinie) das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Batterien. Mit der neuen Verordnung wurde nunmehr der Regelungsrahmen wesentlich erweitert. Es werden Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Beschränkungen gefährlicher Stoffe, Anforderungen an das Produktdesign wie die Austauschbarkeit von Batterien, der CO2-Fußabdruck, Rezyklateinsatzquoten und der Batteriepass sowie Regelungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien getroffen. Die Verordnung ist seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Für einige Vorschriften enthält die Verordnung gesonderte Inkrafttretens- oder Übergangsregelungen.
Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert den notwendigen Anpassungsbedarf im nationalen Recht. Er legt für bestimmte Bereiche die national zuständigen Behörden und deren Befugnisse fest. Zudem werden im Bereich der Abfallbewirtschaftung die national etablierten Strukturen für Gerätealtbatterien fortgeführt und diese auf andere Batteriekategorien ausgeweitet. Auch andere effektive Mechanismen wie zum Beispiel ein Pfand auf Starterbatterien sollen beibehalten werden. Insofern wird von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber in der Verordnung Gebrauch gemacht. Daneben werden verfahrenstechnische Abläufe festgelegt, die aufgrund der neuen europarechtlichen Verpflichtungen für die Hersteller von Batterien notwendig sind.
Stellungnahmen zum Gesetzentwurf konnten bis zum 28. Mai 2024 eingereicht werden.