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Stellungnahme des Aussenhandelsverbands für Mineralöl und Energie e. V.
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Stellungnahme der Aviation Initiative for Renewable Energy e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Industrie e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energien e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Bundesverbands Energiespeichersysteme e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verbands e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des International Council on Clean Transportation
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Mittelstandsverbands abfallbasierter Kraftstoffe e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Bundesverbands mittelständischer Mineralölunternehmen e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Verbandes der Chemischen Industrie e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V.
Gesetze/Verordnungen
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Anlage zur Stellungnahme des Verbands kommunaler Unternehmen e. V.
Gesetze/Verordnungen;
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Am 10. Juli 2023 erfolgte das Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte auf Grundlage von Artikel 27 Absatz 3 Unterabsatz 7 und Artikel 28 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82; L 311 vom 25.9.2020, S. 11; L 041 vom 22.2.2022, S. 37), die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/759 (ABl. L 139 vom 18.5.2022, S. 1) ergänzt worden ist (Erneuerbare-Energie-Richtlinie – RED II). Dies führt unter anderem zu neuen europäischen Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe führen. Insbesondere werden Anforderungen festgelegt an den bezogenen Strom, der für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, sowie an die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe im Vergleich mit fossilen Brennstoffen.
Das nationale Recht ist daher insofern anzupassen, dass die Regelungen in den beiden genannten delegierten Rechtsakten national umgesetzt werden. Eine weitere notwendige Änderung des nationalen Rechts umfasst die Einführung eines Systems, mit dem die Wirtschaftsteilnehmer nachweisen, dass die Anforderungen bei der Herstellung und Lieferung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs erfüllt wurden. Außerdem soll das nationale Recht so geändert werden, dass künftig neben flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs und biogenen Ölen, die in einem raffinerietechnischen Verfahren gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen hydriert worden sind, auch biogener Wasserstoff auf die Treibhausgasquote anrechenbar ist.
Die Frist zur Einsendung von Stellungnahmen endete am 1. September 2023.