Gesetzentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

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Der Klimawandel stellt eine Bedrohung für die gegenwärtigen und künftigen Generationen dar. Trotz ambitionierter Ziele und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene kann ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Niveau nicht mehr vollständig verhindert werden (siehe ausführlicher in der Begründung unter A.I.). Daraus resultieren Gefahren für Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie für Natur und Ökosysteme.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Anpassungsfähigkeit und Widerstandskraft gegenüber den bereits eingetretenen und künftig zunehmenden graduellen Veränderungen des Klimas und der damit einhergehenden Zunahme von Intensität, Häufigkeit und Dauer von Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Starkregen oder Überflutungen sowie von langsam schleichenden Entwicklungen wie Biodiversitätsverlust und Meeresspiegelanstieg in Deutschland zu stärken.

Der Klimawandel hat Auswirkungen in ganz Deutschland und betrifft dort eine große Anzahl von Lebensbereichen. Vor diesem Hintergrund müssen neben verstärkten Anstrengungen zum Schutz des Klimas die vorsorgende, risikobasierte Anpassung von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie Natur und Ökosystemen an die Folgen des Klimawandels in Deutschland verstärkt und integrierte Lösungsansätze verfolgt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Auswirkungen des Klimawandels in allen Bereichen und allen Regionen ausreichend berücksichtigt und soziale Ungleichheiten durch den Klimawandel nicht vertieft werden.

Besonders schützenswert sind dabei vulnerable Personengruppen, wie Frauen, Kinder, ältere und erkrankte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die besonders von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind. Dieser Gesetzentwurf soll daher einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern schaffen. Dieser Rahmen soll ermöglichen, dass Maßnahmen koordinierter vorangetrieben werden. Damit leistet der Entwurf einen Beitrag zur Erreichung von Zielvorgabe 13.3 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die verlangt, die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Klimaanpassung zu verbessern.

Aktualisierungsdatum: 13.07.2023

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE1014

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