V EU-Produktsicherheitsverordnung – Rückruf
FAQs
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Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein gefährliches Produkt erworben haben, müssen direkt und unverzüglich durch den Wirtschaftsakteur und/oder Anbieter von Online-Marktplätzen informiert werden, um sie auf das Sicherheitsrisiko hinzuweisen.
Hierfür muss der Wirtschaftsakteur und/oder Anbieter von Online-Marktplätzen die beim Kauf von den Kundinnen und Kunden hinterlegten Kontaktdaten nutzen.
Können hierdurch nicht alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher kontaktiert werden, so verbreiten Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen über andere geeignete Kanäle eine klare und sichtbare Rückrufanzeige oder Sicherheitswarnung. Dies geschieht etwa über die Website des Unternehmens, Kanäle auf sozialen Medien, Newsletter und Verkaufsstellen sowie gegebenenfalls Ankündigungen in Massenmedien und anderen.
Stand:
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Rückrufanzeigen müssen folgende Informationen enthalten:
- Überschrift, die aus den Worten "Produktsicherheitsrückruf" besteht,
- Beschreibung des zurückgerufenen Produkts, einschließlich
- Abbildung, Name und Marke des Produkts,
- Produktionskennnummern, wie etwa Chargen- oder Seriennummer, und gegebenenfalls einer grafischen Darstellung, wo diese auf dem Produkt zu finden sind, sowie
- Angaben dazu, wann, wo und von wem das Produkt verkauft wurde
- Beschreibung der Gefahr
- Unterrichtung der Verbraucherinnen und Verbraucher, wie diese weiter Vorgehen sollten, einschließlich des Hinweises, dass die Verwendung des zurückgerufenen Produkts unverzüglich einzustellen ist
- Informationen über Abhilfemaßnahmen,
- Benennung einer Kontaktstelle
- eine Aufforderung, die Informationen über den Rückruf gegebenenfalls an andere Personen weiterzuleiten
Wirtschaftsakteure können hierzu auch auf das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Muster einer Rückrufanzeige nutzen.
Stand:
Welche Rechte habe ich, wenn ein Produkt zurückgerufen wird?
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Der für den Produktsicherheitsrückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur muss den Verbraucherinnen und Verbraucher wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfemaßnahmen anzubieten.
Verbraucherinnen und Verbraucher können zwischen den folgenden Abhilfemaßnahmen frei wählen:
- Reparatur des zurückgerufenen Produkts
- Ersatz durch ein sicheres Produkt desselben Typs mit mindestens demselben Wert und derselben Qualität
- Erstattung des gezahlten Preises für das Produkt.
Es gilt der Grundsatz, dass die Abhilfemaßnahmen dürfen keine erheblichen Unannehmlichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich bringen.
Stand:
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Der Wirtschaftsakteur muss den Verbraucherinnen und Verbraucher nur eine einzige Abhilfemaßnahme anbieten, wenn andere Abhilfemaßnahmen unmöglich oder unverhältnismäßig sind.
Stand:
Was und wer sind Wirtschaftsakteure?
Welche Rechte habe ich, wenn ein Produkt zurückgerufen wird?
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In diesem Fall haben Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.
Stand:
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Eine Reparatur durch Verbraucherinnen und Verbraucher wird nur dann als wirksame Abhilfemaßnahme erachtet, wenn sie von diesen leicht und sicher durchgeführt werden kann. Dieses Vorgehen muss zudem in der Rückrufanzeige benannt werden. Den Verbraucherinnen und Verbraucher sind in diesem Fall die erforderlichen Anweisungen, kostenlose Ersatzteile oder Software-Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.
Stand:
Welche Rechte habe ich, wenn ein Produkt zurückgerufen wird?
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Das ist nur dann zulässig, wenn die Entsorgung durch die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht und sicher durchgeführt werden kann.
Stand:
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Nein.
Stand:
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In diesem Fall sorgt der Wirtschaftsakteur dafür, dass das Produkt bei den Verbraucherinnen und Verbraucher abgeholt wird.
Stand: