Atomausstieg
FAQs
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Ungeachtet des deutschen Weges werden in Nachbarstaaten und global Kernkraftwerke weiter betrieben. Einige Staaten bauen ihre Nuklearprogramme gerade aus – andere haben die feste Absicht, erstmals in die Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung einzusteigen. Diese grundsätzliche Entscheidung muss jeder Staat selbst treffen. In Deutschland sind wir allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass die Nutzung der Kernenergie auch ökonomisch keine attraktive Alternative zu dem mit der Energiewende beschrittenen Weg einer konsequenten Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien ist. Die Rolle Deutschlands wird in Zukunft darin liegen, mit der Energiewende eine klima- und umweltverträgliche, sichere und bezahlbare Alternative zur Kernenergie und den fossilen Energieträgern aufzuzeigen und so zur Nachahmung anzuregen.
Unabhängig davon wird die Bundesregierung weiterhin in Europa Einfluss auf die Entwicklung der nuklearen Sicherheit nehmen und sich aktiv und nachdrücklich dafür einsetzen, die Sicherheit betriebener Kernkraftwerke zu erhöhen.
Stand:
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Mit der Abschaltung verlieren die Atomkraftwerke auf Dauer ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb und müssen "unverzüglich" abgebaut werden. Dazu werden unmittelbar stilllegungsvorbereitende Maßnahmen in unterschiedlichem Umfang ergriffen. So ist beispielsweise im Kernkraftwerk Brokdorf die Primärkreisdekontamination bereits abgeschlossen, die im Regelfall eine Wiederinbetriebnahme praktisch unmöglich macht. Die wesentlichen Abbauschritte bedürfen nach dem Atomgesetz einer Genehmigung. Diese liegt bereits für die meisten Anlagen vor. Der Abbau dieser Anlagen ist entsprechend des Zeitpunkts der Erteilung der jeweiligen Genehmigung unterschiedlich weit fortgeschritten.
Bei den drei am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerken (Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim II) wurde bereits Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen für die Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim II erteilt.
Bei dem Ende des Jahres 2021 abgeschalteten Kernkraftwerken (Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen Block C) wurden bereits Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen für die Kernkraftwerke Gundremmingen Block C und Grohnde erteilt.
Auch für die Kernkraftwerke Brokdorf und Emsland sind Anträge auf Stilllegung und Abbau gestellt und die zugehörigen Genehmigungsverfahren weit fortgeschritten.
Stand:
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Die Nutzung der Kernenergie wurde zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität gemäß dem Atomgesetz zum 15. April 2023 beendet. Forschungsreaktoren sind davon nicht betroffen. Mit Hilfe von Forschungsreaktoren wird zum Beispiel das Verhalten von neuartigen Materialien untersucht oder sie werden zur Herstellung spezieller radioaktiver Isotope für die medizinische Diagnostik und Therapie und für medizinische Anwendungen in der Strahlentherapie genutzt. Derzeit sind in Deutschland 6 Forschungsreaktoren in Betrieb
- Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) an der Technischen Universität München in Garching bei München mit einer thermischen Leistung von 20 MW
- Forschungsreaktor Mainz (FRMZ) vom Typ TRIGA Mark II an der Universität Mainz mit einer thermischen Leistung von 100 kW
- 4 kleine Unterrichtsreaktoren, die sogenannten homogenen Null-Leistungs-Reaktoren: Ausbildungskernreaktor (AKR-2) an der Technischen Universität Dresden mit einer thermischen Leistung von 2 Watt und 3 Siemens-Unterrichtsreaktoren (SUR) an der Universität Stuttgart und den Hochschulen Furtwangen und Ulm mit einer thermischen Leistung von jeweils 100 mW.
Stand:
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Für den Abbau der abgeschalteten Atomkraftwerke veranschlagen die Betreiber in der Regel eine Dauer von zehn bis fünfzehn Jahren bis zur Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung (sogenannte "grüne Wiese").
Die Betreiber sind bereits seit der Abschaltung zum unverzüglichen Abbau verpflichtet und kommen diesem Gebot des Atomgesetzes nach Erkenntnissen des BMUV ordnungsgemäß nach.
Stand:
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Deutschland hat sich, ähnlich der Schweiz, für ein intensives, partizipatives, geologisch-wissenschaftliches Verfahren bei der Endlagersuche in Deutschland entschieden, damit die letztendliche Entscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen kann, die Bevölkerung von Anfang bis Ende einbezogen und aktiv beteiligt wird und so der gesamte Prozess der Entscheidungsfindung transparent ist. Nur so schaffen wir die Grundlage für die Akzeptanz der Entscheidung. Das Standortauswahlgesetz gibt uns dafür ein ehrgeiziges Ziel vor: Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf ein zügiges und transparentes Verfahren. Die Sicherheit und der Schutz von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Zusätzlich mussgerade für die Beteiligung der Öffentlichkeit beim Auswahlverfahren ausreichend Zeit vorhanden sein. Wir sind uns bewusst, dass die sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchungen und Prüfungen Zeit brauchen. Die BGE wurde durch das BASE gebeten einen aktualisierten Zeitplan vorzulegen, um so eine genaue Vorstellung über den Zeitbedarf zu erhalten.
Stand:
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Im Standortauswahlgesetz wurde festgelegt, dass eine Entscheidung des Bundestags über den Standort für das Jahr 2031 angestrebt wird. Die ursprünglich als anzustreben vorgegebene Zielmarke 2031 war von Beginn an nicht belastbar. Damals ging es darum, die Endlagersuche möglichst schnell in Gang zu bringen. Nach Amtsantritt hat Frau Ministerin Lemke eine konkrete Terminplanung angefordert. Wichtig ist, dass gemeinsam durch BGE, BASE und BMUV Optimierungspotenziale identifiziert und genutzt werden und durch die BGE ein guter Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen vorgelegt wird. Die BGE wurde durch das BASE gebeten einen aktualisierten Zeitplan vorzulegen.
Stand:
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- 2000: Bundesregierung (SPD, Grüne) verhandelt eine Ausstiegsvereinbarung mit den 4 EVU (im sogenannten "Atomkonsens" werden sogenannte "Reststrommengen" mit den 4 EVU vereinbart).
- 2002: Atomausstiegsgesetz tritt in Kraft.
- Dezember 2010: Mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes der Bundesregierung von CDU/CSU und FDP werden die Laufzeiten verlängert. Die Atomkraftwerke sollen durchschnittlich zwölf Jahre länger Strom produzieren.
- März 2011: Reaktorkatastrophe von Fukushima.
- März 2011: Moratorium (alle 17 Atomkraftwerke in Deutschland werden auf Sicherheit überprüft, acht Atomkraftwerke werden vorübergehend vom Netz genommen).
- Sommer 2011: Der Bundestag beschließt im parteiübergreifenden Konsens (CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne) mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes den beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie: acht Atomkraftwerken wird Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen, für die anderen neun Atomkraftwerke werden gestaffelte Enddaten eingeführt.
- Die letzten drei Atomkraftwerke gingen am 15. April 2023 vom Netz.
Stand: