FAQ Nationales Entsorgungsprogramm
FAQs
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In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU enthält das Nationale Entsorgungsprogramm eine umfassende Gesamtdarstellung der Strategie der Bundesregierung, wie radioaktive Abfälle verantwortungsvoll und sicher entsorgt werden sollen. Dazu gehört auch das "Verzeichnis radioaktiver Abfälle". Dieses wird regelmäßig fortgeschrieben und umfasst alle Arten radioaktiver Abfälle, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Das schließt sowohl hochradioaktive Abfälle wie die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aller Art ein. Die Bundesregierung beabsichtigt, in 2025 eine aktualisierte Fassung des Nationalen Entsorgungsprogramms vorzulegen.
Stand:
Nationales Entsorgungsprogramm
Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den Nachbarländern (PDF, nicht barrierefrei, 526 KB)
Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF, nicht barrierefrei, 1,1 MB)
Zusammenfassende Erklärung gemäß §14l UVPG (PDF, nicht barrierefrei, 114 KB)
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Die zum Stichtag 31. Dezember 2022 erwarteten Mengen an radioaktiven Abfällen sind im Verzeichnis radioaktiver Abfälle detailliert aufgeführt. Dabei handelt es sich um rund 10.100 Tonnen Schwermetall (Uran und Plutonium) in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb der Atomkraftwerke (diese Masse wird in bis zu 1050 Behältern aufbewahrt, in der Regel in Großbehältern der Bauart CASTOR® V) sowie rund 140 Großbehälter mit hoch- und mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im europäischen Ausland. Aus dem Betrieb von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsreaktoren wird eine Menge von zehn bis zwölf Tonnen Schwermetall erwartet.
Zusätzlich wurden zu diesem Stichtag rund 660.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingeplant. Dies umfasst insbesondere erwartete radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke, aber auch radioaktive Abfälle aus Industrie, Medizin und Forschung. Außerdem sind derzeitige Schätzungen zur Abfallmenge aus der Schachtanlage Asse II berücksichtigt. Die dort eingelagerten Abfälle sollen zurückgeholt werden, derzeitige Schätzungen gehen von einem Abfallvolumen der konditionierten Abfälle von circa 175.000 bis 220.000 m3 für die spätere Endlagerung aus. Des Weiteren ist auch eine Menge von 100.000 Kubikmetern Abfällen aus der Urananreicherung vorsorglich eingeplant, die entsorgt werden müssen, sofern sie nicht verwertet werden.
Stand:
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Es sollen drei Endlager errichtet werden: Das Endlager Konrad für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und ein weiteres Endlager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nicht im Endlager Konrad endgelagert werden können.
Das ehemalige Erzbergwerk Konrad wird derzeit zu einem Endlager umgerüstet. Zu Beginn der 2030er Jahre soll die Einlagerung von bis zu 303.000 Kubikmetern radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung in das Endlager Konrad beginnen.
Für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle soll in einem ergebnisoffenen, wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren ausgewählt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch bewertet, ob am Standort des Endlagers für hochradioaktive Abfälle ein Endlager für die aus der Schachtanlage Asse II rückgeholten Abfälle und weitere Abfälle, die nicht im Endlager Konrad endgelagert werden können, errichtet werden kann. Dazu gehören auch das angefallene und anfallende abgereicherte Uran aus der Urananreicherung, sollte eine weitere Verwertung nicht erfolgen.
Stand: