Was ist unter Kennzeichnungspflicht zu verstehen?
FAQWie bereits unter den Regelungen der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie sind Hersteller auch der EU-ProdSVO dazu verpflichtet, bestimmte Informationen bereitzustellen. Diese sind grundsätzlich auf dem Produkt selbst anzubringen. Ist das nicht möglich, sind diese Informationen auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage anzubringen. Diese Kennzeichnung sorgt dafür, die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten und die Rückverfolgbarkeit von Produkten sicherzustellen.
Welche Informationen müssen bereitgestellt werden?
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IIIb) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Der Hersteller
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