Welche Informationen müssen bereitgestellt werden?

FAQ
  1. Identifizierungsmerkmale: Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Element zu ihrer Identifizierung 
  2. Kontaktdaten: Angaben zum Hersteller, ihre Postanschrift und ihre elektronische Adresse sowie – falls abweichend – die der zentralen Anlaufstelle

Was ist unter elektronischer Adresse zu verstehen?

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2287

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.