Circular Economy in der Europäischen Union

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Wenn wir jetzt nicht handeln, werden bis 2050 drei Erden benötigt, um den globalen Bedarf an Ressourcen zu decken. Daher ist es dringend erforderlich, unsere Wirtschaftsweise hin zu einer zirkulären Wirtschaft zu ändern.

Im linearen Wirtschaftsmodell werden Rohstoffe gewonnen, die dann zur Herstellung von Gütern verwendet und so lange genutzt werden, bis sie als Abfall entsorgt werden. Im Gegensatz dazu setzt die zirkuläre Wirtschaft darauf, den Einsatz von Ressourcen zu senken, die Langlebigkeit von Produkten, Materialien und Ressourcen zu maximieren, sie zu reparieren und wiederzuverwenden, zu recyceln oder auf sonstige Weise zum Beispiel energetisch zu verwerten und dadurch Abfälle zu vermeiden. Das Konzept des zirkulären Wirtschaftens, betrachtet alle Phasen von Material- und Produktlebenszyklen. Im Ergebnis sollen der Verlust an Biodiversität, die Klimakrise und die Verschmutzung verringert werden. Ein weiterer wichtiger Anreiz für die EU ist die Unabhängigkeit von Primärrohstoffen. Unternehmen profitieren durch sicherere Rohstoffe und eine reduzierte Anfälligkeit für Preisschwankungen.

Die Herstellung und Verwendung von Rohstoffen und Produkten sowie die Entsorgung von Abfällen in der EU unterliegen sowohl aufgrund des EU Binnenmarktes als auch aufgrund gemeinsamer umwelt- und klimapolitischer Zielsetzungen bereits einem umfangreichen Regelwerk. Zentrale übergreifende Strategien und Regelungen auf dem Weg zum zirkulären Wirtschaften auf EU Ebene bilden das EU Kreislaufwirtschaftspaket (2018) und der zweite EU Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (2020).

Strategische Ziele des Aktionsplans der Europäischen Kommission sind die Modernisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Stärkung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die Entwicklung von Leitmärkten für klimaneutrale und kreislaufwirtschaftliche Produkte. Zudem soll der Anteil der Materialien, die in der EU recycelt und der Wirtschaft wieder zugeführt werden, bis 2030 verdoppelt werden (2020 lag er bei 11,7 Prozent).

Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft umfasst folgende Kernbereiche:

  • Ein Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik

Die neue im Sommer 2024 in Kraft tretende Verordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte (Ökodesign-Verordnung) ist ein wesentliches Ergebnis des Aktionsplans. Die Ökodesign-Verordnung löst die bestehende Ökodesign-Richtlinie, die nur für energieverbrauchsrelevante Produkte gilt, ab. Die Ökodesign-Verordnung verfolgt einen umfassenderen Ansatz und ermöglicht es für eine größere Bandbreite von Produkten Anforderungen über deren gesamten Lebenszyklus festzulegen. Nicht nur durch Recycling, sondern vor allem durch die verlängerte Haltbarkeit sowie eine bessere Reparier- und Wiederverwendbarkeit und Wiederaufbereitung, soll der Ressourcenverbrauch gesenkt werden. Die Lebensdauer von Produkten soll so verlängert und ihr Wert erhalten werden. Die Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Reparaturinformationen und Ersatzteilen sind von zentraler Bedeutung, um die Produkte möglichst lange in ihrer primären Bestimmung nutzen zu können. Es können außerdem Mindestquoten von recycelten Materialien, wie beispielsweise Plastik, bei der Herstellung neuer Produkte eingeführt werden. Zudem ermöglicht die Ökodesign-Verordnung die Festsetzung von Mindestanforderungen für die Energieeffizienz von Produkten. Darüber hinaus sollen gefährliche Chemikalien und der CO2- und Umwelt-Fußabdruck von Produkten reduziert werden. Die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung konzentriert sich auf besonders ressourcenintensive Produkte mit großem Potenzial für Kreislaufwirtschaft.

Die Ökodesign-Verordnung sieht auch die Einführung von digitalen Produktpässen für die geregelten Produkte vor. Die Europäische Kommission plant aber auch Digitale Produktpässe über die Ökodesign-Verordnung hinaus in anderen Produktbereichen einzuführen, wie zum Beispiel Fahrzeugen, Spielzeug und Detergenzien. Ähnlich wie bei der europäischen Batterieverordnung soll der Pass direkt am Produkt abrufbar sein und zentrale Informationen zur Verfügung stellen, um die Kreislauffähigkeit von Produkten zu erhöhen. Hierzu gehören etwa Informationen zur Wartung, Reparierbarkeit und Zerlegbarkeit, Inhaltsstoffen, dem Anteil an Rezyklaten oder die Angabe des CO2-Fußabdrucks. Die Digitalen Produktpässe stehen Verbraucherinnen und Verbraucheer sowie wesentlichen Wirtschaftsakteuren genauso zur Verfügung wie Behörden zur Durchsetzung rechtlicher Anforderungen (etwa dem Zoll oder Marküberwachungsbehörden).

Auch das Kreislaufprinzip in Produktionsprozessen soll gestärkt werden. Mit der Revision der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen soll auch der effiziente Einsatz von Rohstoffen bei industriellen Tätigkeiten verbessert werden. Im November 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament im Rahmen von Trilogen eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie erzielt. Die überarbeitete Richtlinie wird voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten.

  • Stärkung der Position der Verbraucherinnen und Verbraucher

Um die Beteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher an der Kreislaufwirtschaft zu stärken, hat die EU Kommission eine Überarbeitung des EU-Verbraucherrechts vorgeschlagen. Dadurch sollen sie zuverlässige und hilfreiche Informationen über Produkte erhalten, einschließlich Angaben zur Lebensdauer und Reparierbarkeit, sowie zur Verfügbarkeit von Reparaturdiensten und Ersatzteilen.

Anfang 2024 haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf das Recht auf Reparatur geeinigt. Damit werden Herstellerinnen und Hersteller dazu verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach Wahl der Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reparatur durchzuführen, falls diese nicht unmöglich oder teurer als eine Ersatzlieferung ist. Wählen Verbraucherinnen und Verbraucher im Gewährleistungsfall statt einer Ersatzlieferung eine Reparatur, so wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist um ein Jahr verlängert. Darüber hinaus werden Herstellerinnen und Hersteller dazu verpflichtet, öffentlich Informationen über Reparaturleistungen und geschätzte Kosten bereitzustellen. Außerdem müssen die EU-Länder Maßnahmen zur Förderung der Reparatur einführen, beispielweise Reparaturgutscheine, Fonds oder eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer. Die Europäische Kommission soll eine europäische Reparaturplattform einrichten, in der Informationen zu Reparaturdienstleistungen gebündelt werden.

  • Schlüsselbereiche, die den größten Ressourcenverbrauch und das größte Kreislaufpotenzial aufweisen:

    • Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnik
    • Batterien und Fahrzeuge
    • Verpackungen
    • Kunststoffe
    • Textilien
    • Bauwirtschaft und Gebäude
    • Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe
  • Weniger Abfall, mehr Wert

Das EU-Abfallrecht hat seit den 1970er Jahren zu erheblichen Verbesserungen bei der Abfallbewirtschaftung geführt. Es wird laufend fortentwickelt, um es an die neuen Anforderungen der zirkulären Wirtschaft und das digitale Zeitalter anzupassen. Auch spielt die Produktverantwortung der Hersteller eine zunehmend wichtige Rolle.

Im Aktionsplan wird daher vorgeschlagen, die EU-Rechtsvorschriften für Batterien, Verpackungen, Alttextilien, Altfahrzeuge und gefährliche Stoffe in Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinien) zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Die Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ist 2023 in Kraft getreten. Die Verhandlungen für eine neue Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen sind Stand April 2024 weitestgehend abgeschlossen. Die Verordnung wird voraussichtlich im Herbst 2024 in Kraft treten. Für Alttextilien und Altfahrzeuge liegen entsprechende Vorschläge der Kommission vor, die 2024 verhandelt werden. Auch im Hinblick auf die RoHS-Richtlinie liegt ein Vorschlag der Kommission vor, um wissenschaftliche und technische Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur zuzuweisen. Der Aktionsplan enthält zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringung. In der neuen Verordnung über die Verbringung von Abfällen (2024) werden Verfahren und Kontrollregelungen festgelegt.

Aktualisierungsdatum:
https://www.bmuv.de/DL1461

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