Die Vertragsparteien der Aarhus-Konvention legen regelmäßig einen Bericht über die nationale Umsetzung der Bestimmungen der Konvention vor. Über die Nationalen Umsetzungsberichte beraten die turnusmäßig alle drei Jahre tagenden Vertragsstaatenkonferenzen der Aarhus-Konvention.
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