Konsultation zum Bericht 2021 gestartet
Im Vorfeld der siebten Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention, die im Jahr 2021 stattfinden soll, wird Deutschland einen aktualisierten Umsetzungsbericht vorlegen. Der Entwurf des Nationalen Umsetzungsberichts wurde vom Bundesumweltministerium erstellt und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 21. August 2020 an das Postfach GI3@bmu.bund.de übermittelt werden. Abgegebene Stellungnahmen finden bei der Erarbeitung der Endfassung Berücksichtigung. Da Transparenz zu einem der tragenden Prinzipien des Aarhus-Prozesses gehört, werden eingegangene Stellungnahmen nach der Fertigstellung des Berichts auf der Internetseite des BMU als Download veröffentlicht.
Die Vertragsparteien der Aarhus-Konvention legen regelmäßig einen Bericht über die nationale Umsetzung der Bestimmungen der Konvention vor. Über die Nationalen Umsetzungsberichte beraten die turnusmäßig alle vier Jahre tagenden Vertragsstaatenkonferenzen der Aarhus-Konvention. Der Nationale Umsetzungsbericht 2016 für die sechste Vertragsstaatenkonferenz wurde im September 2017 in Montenegro vorgelegt.
Die 1998 verabschiedete Aarhus-Konvention legt wichtige Rechte für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Umweltschutz fest. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren über bedeutende umweltrelevante Vorhaben sowie der Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten. Deutschland ist seit 2007 Vertragspartei der Aarhus-Konvention.
Berichte
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Nationaler Umsetzungsbericht der Aarhus-Konvention in Deutschland
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Entwurf des Nationalen Umsetzungsbericht der Aarhus-Konvention für Deutschland 2020
Umweltinformation
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Nationaler Umsetzungsbericht der Aarhus-Konvention für Deutschland 2016
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