Aarhus-Konvention: Konsultation zum Bericht 2025 gestartet

28.02.2025
Flaggen von Deutschland und der EU wehen im Wind
Im Vorfeld der achten Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention, die vom 17.-21. November 2025 in Vilnius/Litauen stattfindet, wird Deutschland einen aktualisierten Umsetzungsbericht vorlegen.

Im Vorfeld der achten Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention, die vom 17.-21. November 2025 in Vilnius/Litauen stattfindet, wird Deutschland einen aktualisierten Umsetzungsbericht vorlegen. Der Entwurf des Nationalen Umsetzungsberichts wurde vom BMUV erstellt und wird aktuell innerhalb der Bundesregierung abgestimmt; Länder und Verbände werden derzeit ebenfalls beteiligt.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 7. April 2025 an das Postfach GI3@bmuv.bund.de übermittelt werden. Abgegebene Stellungnahmen finden bei der Erarbeitung der Endfassung Berücksichtigung. Da Transparenz zu einem der tragenden Prinzipien des Aarhus-Prozesses gehört, werden eingegangene Stellungnahmen nach der Fertigstellung des Berichts auf der Internetseite des BMUV als Download veröffentlicht.

Die Vertragsparteien der Aarhus-Konvention legen regelmäßig einen Bericht über die nationale Umsetzung der Bestimmungen der Konvention vor. Über die Nationalen Umsetzungsberichte beraten die turnusmäßig alle vier Jahre tagenden Vertragsstaatenkonferenzen der Aarhus-Konvention. Der Nationale Umsetzungsbericht 2021 für die siebte Vertragsstaatenkonferenz wurde im Oktober 2021 in Genf vorgelegt.

Die 1998 verabschiedete Aarhus-Konvention legt wichtige Rechte für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Umweltschutz fest. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren über bedeutende umweltrelevante Vorhaben sowie der Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten. Deutschland ist seit 2007 Vertragspartei der Aarhus-Konvention.

28.02.2025 | Meldung Umweltinformation

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/ME11293

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