EU-Badegewässerrichtlinie

Am 24. März 2006 ist die novellierte Badegewässer-Richtlinie in Kraft getreten. Bis zum 24. März 2008 musste das neue EU-Regelwerk in nationales Recht überführt werden. Für den Vollzug der Regelungen sind die Bundesländer zuständig.

Die Qualität der EG - Badegewässer in Deutschland wird seit der Badesaison 2008 gemäß der novellierten europäischen Badegewässerrichtlinie überwacht.

Deutschland berichtet jährlich über die Qualität der Badegewässer in der vorangegangen Badesaison an die Europäische Kommission nach Brüssel. Die Berichte von allen EU-Mitgliedstaaten werden zusammengefasst und von der Europäischen Kommission mit anderen Informationen als sogenannter Badegewässeratlas herausgegeben.

Grundlage für die Überwachung der Badegewässer in den Ländern sind die entsprechenden Landesverordnungen, mit denen die 16 Bundesländer die EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer umgesetzt haben. Die in der Richtlinie festgelegten Grenz- und Richtwerte sind von den Mitgliedsstaaten einzuhalten. Die Untersuchung der Gewässerproben erfolgt mehrmals während der Badesaison nach einem zuvor festgelegten Überwachungszeitplan. Zusätzlich ist auch eine Untersuchung kurz vor Beginn der Badesaison vorzunehmen.

Die Überwachung der Badegewässer umfasst nach der Badegewässerrichtlinie 2 Parameter. Diese Indikatorparameter zeigen eine mikrobiologische Verunreinigung der Badegewässer mit dem Risiko des Auftretens von Krankheitserregern an. Durch Bakterien und Viren können unter anderem Durchfall und Erbrechen ausgelöst werden. Besondere Risiken bestehen dabei für Kinder, ältere Menschen und Personen, deren Immunsystem beeinträchtigt ist.

Folgende Verbesserungen bringt die novellierte Badegewässerrichtlinie:

Statt bisher 19 nur noch 2, dafür aber aussagekräftige mikrobiologische Parameter für alle Badegewässer und zusätzlich schärfere Grenzwerte für Küstengewässer. Die Parameter geben Auskunft über die Verschmutzung von Badegewässern, die zu Krankheiten wie Durchfall oder Erbrechen führen können. Außerdem enthält die Richtlinie eine neue Berechnung für die Bewertung der Badegewässerqualität und sieht eine aktive Mitwirkung des Badegewässerbetreibers bei der Vermeidung oder Beseitigung von Wasserverschmutzungen im Rahmen von Bewirtschaftungsmaßnahmen vor. Zudem wird die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit deutlich verbessert.

Stand: 30.12.2016

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