Information und Beratung zum Energiesparen
In schwierigen Zeiten benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher einen besonderen Schutz. Die Bundesregierung hat drei Entlastungspakete beschlossen. Und zudem festgelegt, dass Unternehmen Verträge mit Bürgerinnen und Bürgern über Energielieferungen nicht kurzfristig kündigen dürfen. Niemandem darf in solch einer Krisensituation der Strom oder das Gas abgestellt werden, weil er mit der Rechnung in Verzug ist. Außerdem hat die Bundesregierung eine Strompreisbremse beschlossen, um den Strompreis zu begrenzen.
Im Folgenden finden Sie weitere externe Informationen und konkrete Beratungsangebote für mehr Energieeffizienz und den kostenschonenden Umgang mit Energie.