Corporate Digital Responsibility
Fehlendes Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern führt dazu, dass digitale Angebote nicht genutzt werden, obwohl sehr viele Menschen davon profitieren könnten. Die Frage ist daher: Unter welchen Voraussetzungen kann man Vertrauen aufbauen? Welche Voraussetzungen müssen jenseits eines rechtlichen Rahmens bestehen? Hier setzt die "Corporate Digital Responsibility"-Initiative, kurz CDR-Initiative, des BMUV an.
Der Begriff der CDR kennt bislang keine einheitliche Definition. Grundsätzlich werden damit die Prinzipien der unternehmerischen Verantwortung im digitalen Wandel beschrieben. Dabei macht der Begriff nicht bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und bestehender Standards halt, sondern bezieht sich insbesondere auf die weitgehende, freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen. Der CDR-Kodex konkretisiert diese Selbstverpflichtung in Form von handlungsleitenden Prinzipien und Zielsetzungen, zu denen sich die Mitglieder der CDR-Initiative bekennen.
Ziel der CDR-Initiative des BMUV ist es, digitale Verantwortung zu einer Selbstverständlichkeit für Unternehmen aller Branchen werden zu lassen. Ins Leben gerufen wurde die Initiative im Mai 2018 gemeinsam mit Unternehmen, um die Digitalisierung menschen- und werteorientiert zu gestalten.
Zitat Rohleder
"Jenseits des digitalen Verbraucherrechts trägt freiwilliges unternehmerisches Engagement mit dazu bei, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die digitale Welt zu stärken. Im Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wollen wir die CDR-Initiative zusammen mit Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft weiter ausbauen. Mit der Schnittstelle von Umwelt- und Verbraucherschutz bietet sich zudem jetzt die Chance, die Aktivitäten der Initiative für eine nachhaltige digitale Gesellschaft zu vertiefen."
– Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin im BMUV